Hallo
Wir prüfen den Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung für ein Mehrfamilienhaus.
Bei verschiedenen Gesellschaften gibt es unterschiedliche Vorgaben.
Meine Frage ist:
Ist es zwingend notwendig für alle Wohneinheiten eine Versicherung abzuschliessen?
Das ist für mein Verständnis doch nur erforderlich wenn man gleichzeitig für alle Wohneinheiten die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte.
Also „Schaden" bei Wohneinheit A, B, C in 2017.
oder „Schaden" bei Wohneinheit B in 2019.
oder „Schaden" bei Wohneinheit A, C, in 2025.
Schliesst man z.B. nur für 1 Wohneinheit eine Rechtsschutzversicherung ab, so kann man nur für 1 „Schaden" die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Konkret für 1 WE
“Schaden" bei Wohneinheit A in 2017.
“Schaden" bei Wohneinheit B in 2019.
“Schaden" bei Wohneinheit C in 2025.
usw.
Weiss da jemand was genaues?
Jochen