Guten Tag,
folgendes Problem liegt bei mir/uns vor:
Bei Besichtigung wurde uns versichter, daß bei einem Mieterwechsel ein alter Teppich durch Laminat ersetzt würde. (Laut Makler) Kurz vor Einzug dann ein Anruf vom Makler, daß der Besitzer bei eigener Sichtung festgestellt hat, daß der Teppich noch in einem ordentlichen Zustand sei und daß man bei einem Wechsel zum Limanatboden sich dann irgendwie arangieren müßte. Das war dann auch natürlich nach Vertragsabschluß.
Ich war wahrscheinlich zu gutgläubig, daß bei einem sonst hervorragenden Gespräch, das Wort eines Maklers etwas zähle. Später hab ich dann nachgelesen, daß man hätte die Mängel bzw. Beseitung in den Vertrag hätte aufnehmen müssen, bzw. daß der Vermieter in darlegungspflichtig sei.http://www.anwaltskanzlei-online.de/2009/08/23/mietvertragsschlus-in-kenntnis-von-mangeln/</a> Jetztiger Stand ist so, dass der Vermieter das Material bezahle würde und wir mit der Verlegung, bzw. mit den Kosten der Verlegung vorlieb nehmen müßten.
Im Grunde wäre ich ja damit einverstanden, aber nicht auf diesen Wege.
Meine Frage wäre jetzt, ob die beweispflicht, daß eine Zusage zum Laminateinbau getätigt wurde, auch einfach durch Zeugenaussage erbracht werden könnte? Oder muss in diesem Fall ein Anhaltspunkt im Vertrag stehen?
Mir ist bekannt, daß in diesem Forum keine Rechtsberatung stattfindet, aber ein kleines "wäre denkbar", oder "auf keinen Fall" würde genügen, daß ich diesen Gedanken weiter verfolgen werde, oder nicht. Für Hinweise bin ich ihnen sei denkabr!
MfG