Hallo, das ist mein erstes Posting in diesem Forum und ich hoffe, alles richtig zu machen.
Wie habe ich die Wartezeit beim Mietrechtsschutz zu verstehen? Dazu zwei, drei Fragen:
1. Gibt es beim Miet-RS immer eine Wartezeit oder kennt ihr Anbieter ohne Wartezeit?
2. Kann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden für Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung 2007, wenn die Rechtsschutzversicherung im Febraur 2008 abgeschlossen worden ist und die Nebenkostenabrechnung beispielsweise erst im April zugeschickt wird? Denn im streitigen Jahr 2007 bestand keine Versicherung.
Oder ist der Zeitpunkt des Zugangs der Betriebskostenabrechnung entscheidend?
CL