Hallo!
Stimmt es, dass man in der Steuererklärung für 2010 den gezahlten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (monatlicher Beitrag ca. 300 Euro, Angestellter) als Sonderausgabe in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag 1900 absetzen kann?
D.h. wenn man als Angestellter im Jahre 2010 monatlich ca. 300 Euro (jährlich dann 3600 Euro) für die gestzliche Krankenversicherung gezahlt hat, bekommt man mit der Steuererklärung für 2010 einen Betrag i.H.v. 1900 Euro zurückerstattet?
Danke!