Liebes Forum,
hier gab es kürzlich einen ähnlichen Fall, aber meine Frage geht in eine andere Richtung.
Mein Vater hat sein Auto finanzieren lassen und dazu eine Restschuldversicherung (RSV) abgeschlossen.
Er ist im Februar verstorben.
Die Versicherung schließt Leistungen unter gewissen Umständen aus, zB absichtlich herbeigeführter Tod, Tod durch Drogenmissbrauch, Tod durch Strahlung etc, Tod durch behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen, ..
In den Papieren steht, dass die Todesursache unklar ist. Das liegt schlichtweg daran, dass wir unseren Vater in der Wohnung gefunden haben, und alle Anzeichen in der Umgebung darauf schließen lassen, dass er einen Durchbruch im Verdauungstrakt hatte. Natürlich haben wir keine Obduktion verlangt.
Frage: Wenn Ärzte und Unterlagen die o.g. Umstände NICHT bestätigen, kann dann die Versicherung die Leistung verweigern?
(Falls ja, dann frage ich mich, wie man überhaupt sterben sollte und wie ein Arzt das bestätigen muss, damit es für die Versicherung passt.)
Grüße
Klara