Hallo
Ich habe eine Kreditkarte von der Santanderbank mit Restkreditversicherung(Arbeitslosigkeit, Tod) bei der Cardif Versicherung.
Bin seit 01.12.09 Arbeitslos, in dem Jahr als ich Arbeitslosengeld bezogen hab konnte ich meine anfallenden Gebühren noch selbst bezahlen.
Seit 01.12.10 bekomme ich ALG2 und habe da auch gleich Übernahme beantragt die nach einigen hin und her genehmigt wurde mit Anspruch ab 01.03.2011.
Ich war auch am 01.03.(Stichtag) auf dem Arbeitsamt es mir bestätigen lassen wie es verlangt wird und an Cardif geschickt, eher kann mann ja nicht gehen hätte mann zum Beispiel ab 01.03. Arbeit wäre es ja eine Falschaussage. Nun steht auf der Cardif Seite sie hätten die Leistungen eingestellt ist das rechtens?
(Hinweis zur Versicherung: Besteht seit ca. 15 Jahren solange wie ich auch die Kreditkarte habe, früher RBS Bank und Versicherungsbedingungen wurden mir nie übermittelt).Vielleicht kann mir Ja jemand helfen! Danke