Hallo Ziva,
wenn die Vermögenswirksame Leistungen auch mit ausgezahlt werden sollen, besteht eine Sperrfrist von 7 Jahren.
Ansonsten kannst Du jeden VL-Vertrag zu jedem Zeitpunkt kündigen.
Gruß Schlappi
Hallo Ziva,
wenn die Vermögenswirksame Leistungen auch mit ausgezahlt werden sollen, besteht eine Sperrfrist von 7 Jahren.
Ansonsten kannst Du jeden VL-Vertrag zu jedem Zeitpunkt kündigen.
Gruß Schlappi
Hallo Ziva,
bei den 7 Jahren geht es um die Arbeitnehmersparzulage. Will man die haben, muss der Vertrag 7 Jahre laufen und darf nicht gekündigt werden.
Wird er vorher gekündigt, gibt es nur die eingezahlte VL plus eventl. Zinsen.
Hallo,
Hallo,
ach so ist das.
Vielen Dank
Ziva
Hallo Ziva!
Die Sperrfrist gilt nur für die staatlichen Förderungen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Wer zuviel verdient um diese Förderung zu bekommen muss sich auch nicht um die Sperrfristen kümmern.
MfG
Alexander Reibold
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!