Hallo, in die Runde.
Ich bin hauptamtlich arbeitender Redakteur und habe eben nachstehenden Beitrag auf den Schreibtisch bekommen, der den einen oder anderen unter Ihnen interessieren könnte. In diesem Zusammenhang der Gedanke, ob sich nicht ein Brett mit Branchen-Nachrichten gut im Forum machen würde?
Herzlich aus Pirmasens
C. Bischoff, bico
--
Kleingedrucktes frei Haus: Neues EU-Gesetz stärkt Verbraucherrechte beim Abschluss von Versicherungen
Informationspflicht bringt Papierflut mit ungewissem Ausgang /
Abwicklung per Antragsmodell über das Internet möglich
Umständlich formulierte Anträge, die Versicherungsnehmer durch vorab zu leistende Unterschriften in die Rolle von Bittstellern gezwungen haben, gehören seit dem 1. Januar der Vergangenheit an. Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat Schluss gemacht mit dem so genannten Policen-Modell, das den Kunden dazu verpflichtet eine Absicherung zu beantragen – ohne die Bedingungen zu kennen, die der Versicherer mit einem solchen Vertrag verbunden hat.
„Die Neuordnung des VVG erlaubt es den Verbrauchern, sich vor Vertragsschluss über Einzelheiten und Ausnahmeregelungen zu informieren“, sagt Oliver Reinking. Damit habe der Gesetzgeber die Versicherungsbranche dazu verpflichtet, in ihrer Geschäftspraxis den Gepflogenheiten anderer Handelsabschlüsse zu folgen. „Kein Verbraucher würde auf den Gedanken kommen ein neues Auto zu bestellen, ohne zu wissen, ob der Wagen in der gewünschten Motorisierung, Farbe und Ausstattung lieferbar ist“, erklärt der Fachmann. Genau das war in der Versicherungsbranche bislang die gängige Praxis. Oliver Reinking ist Dipl.-Mathematiker und Vorstand der Zweibrücker Askuma AG, einer Gesellschaft, die sich auf die Abbildung von Sachversicherungs-Prozessen im Internet spezialisiert hat.
Damit künftige Versicherungsnehmer tatsächlich in die Lage versetzt werden sich umfassend über die Hintergründe ihrer künftigen Versicherungen zu informieren, stehen vor allem Versicherungsmakler vor einem Problem: Im Gegensatz zu Vertretern, deren Angebote an nur eine Gesellschaft gebunden sind, sehen sich Makler vor der Herausforderung, ihren Kunden ab sofort das Kleingedruckte aller Versicherungsanbieter präsentieren zu müssen, die einen Beitrag zu der gewünschten, möglichst individuell zugeschnittenen Absicherung leisten könnten. Oliver Reinking: „Um ihrer Informationspflicht zu entsprechen haben Makler und Vertreter nun die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu wählen – dem Antragsmodell und dem Invitatio-Modell.“
Das Antragsmodell besagt, dass der Vermittler dem Interessenten vor der Antragsstellung sämtliche Unterlagen, inklusive Verbraucherinformationen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs), zur Verfügung stellen muss. All dies sei – so der Gesetzgeber – notwendig, damit ein vollständiges Bild über den tatsächlichen Umfang der angestrebten Versicherung entsteht. Der Versicherungsnehmer muss die Unterlagen bei Erhalt gegenzeichnen. Das ist, so Oliver Reinking, auch per E-Mail möglich und spreche für die Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern mit Anbietern, die die Informationen möglichst viele Versicherungsgesellschaften im Internet zusammengefasst haben. Dort sei es zudem sicher gestellt, dass alle Unterlagen stets aktuell zum Abruf bereit liegen.
Bei dem Invitatio-Modell versucht der Versicherer, dem Kunden ein Angebot „auf gut’ Glück“ schmackhaft zu machen. Auch diese, auf dem Postweg oder per Mitarbeiter, zugestellte Offerte muss alle nötigen Unterlagen enthalten. Erst wenn der Interessent das Angebot angenommen hat, tritt dieses in Kraft. Bleibt zudem die ausdrückliche Willenserklärung aus, verfällt der Antrag, die Vorarbeit des Agenten war vergeblich.
Vor allem für Versicherungsmakler sei das Invitatio-Modell mi erheblichen Nachteilen verbunden. Oliver Reinking: „Es nicht eindeutig geklärt, wie die kunden- und risikorelevanten Daten zum Versicherer kommen. Außerdem müsste der Vermittler vom Versicherer in einem weiteren Arbeitsschritt über den Abgabezeitpunkt des Angebotes informiert werden, um sicherzustellen, dass der Interessent das Angebot auch tatsächlich angenommen hat.“ Unter dem Strich bringe das Invitatio-Modell für den Vermittler „eine Menge Laufarbeit mit ungewissem Ausgang.“ Gewinner der Novelle seien zwar in jedem Fall die Verbraucher, davon ist Oliver Reinking überzeugt. Es gelte aber auch an die Menschen zu denken, die mit der Vermittlung von Versicherungen ihren Lebensunterhalt verdienen.