Hallo zusammen, ich werfe mal einen Fall in den Raum.
Arztparaxis. EInes Tages wurde Überspannung durch Elektriker festgestellt. In der Vorverteilung ist aufgrund durchgerannter Klemme Überspannung aufgetreten.
Schadensort vor Zählern. Stadwerke sagen, ist nicht deren Problem, Hausverteilung. Meine These: Alles vor Zähler ist Eigentum der Stadtwerke, zumal der Kasten verblombt ist. Jetzt sagt mit der Eletroinstallteur, trotz Blombe ist das Hausverteilung. Wie soll ich denn bitte etwas überwachen, wenn da eine Plombe vor ist?
Ergo: Schaden beim Arzt, der tritt an Vermieter ran und will Alt für Neu (Hoch, bis jetzt weit vierstelig, kann aber auch noch weit steigen). Versicherung vom Vermieter will nicht bezahlen, eigene Versicherung hat der Arzt nicht (Inventar/Elektro). Frage wäre: haben Ärzte generell die Pflicht, gegen sowas ein Versicherung abzuschließen?
Im Fall der Fälle, besteht für den Vermieter blos die Möglichkeit des finziellen Ruins. Alles weg. Hätte der Arzt irgendwie mitwirken müssen? Mehr als versichern kann ich mich nicht .. Sollte der Arzt seine Versicherungen nicht zahlen wollen, ist dann der Eigentümer in der Pflicht?!
Elektroschaden Überspannung
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Guten Tag,
was für einen Schaden hat der Arzt genau? Woher kam die Überspannung?
Gruß
Michael Götz -
In der Tat, aus den Schilderungen wird man nicht schlau.
Folgender Grundsatz:
Fühlt sich der Arzt geschädigt und möchte Schadenersatzanspruch beim Vermieter geltend machen, dann soll er das tun. Was er fordert und was er bekommt, sind zweierlei Paar Schuhe.
Der Vermieter wird die Schadenersatzansprüche bei seinem Haftpflichtversicherer melden (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht). Dieser prüft dann, ob dem Arzt was zusteht. Wenn nicht, wehrt der Haftpflichtversicherer den Anspruch ab, nötigenfalls vor Gericht. Wenn dem Arzt was zusteht, dann prüft der Versicherer die Höhe der Forderungen (und Haftung kennt nur den Zeitwert-Ersatz!) und begleicht diese.
Die gesamte Diskussion bezüglich
ZitatSchadensort vor Zählern. Stadwerke sagen, ist nicht deren Problem, Hausverteilung. Meine These: Alles vor Zähler ist Eigentum der Stadtwerke, zumal der Kasten verblombt ist. Jetzt sagt mit der Eletroinstallteur, trotz Blombe ist das Hausverteilung. Wie soll ich denn bitte etwas überwachen, wenn da eine Plombe vor ist?
Ergo: Schaden beim Arzt, der tritt an Vermieter ran und will Alt für Neu (Hoch, bis jetzt weit vierstelig, kann aber auch noch weit steigen). Versicherung vom Vermieter will nicht bezahlen, eigene Versicherung hat der Arzt nicht (Inventar/Elektro).erübrigt sich damit.
ZitatVersicherung vom Vermieter will nicht bezahlen,
Da unklar ist, was genau beschädigt ist, und welche Sparte in Anspruch genommen wurde, tja...
Zitathaben Ärzte generell die Pflicht, gegen sowas ein Versicherung abzuschließen?
Kein Arzt ist verpflichtet, auch nur irgendwas abzuschließen - wenn er nicht grad Radiologe ist und mit Stoffen oder Anlagen, die der Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, umgeht.
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Hallo,
ja da kann ich dem Vorredner nur zustimmen. Vermutlich sind hier teure medizintechnische Geräte des Arztes über den Jordan gegangen durch Überspannung durch Defekt im Haus?
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