Hallo,
Bei einer Einfachverglasung einer Schaufensterscheibe ist seit 3 Monaten immer mehr eine Materialermüdung zu erkennen- die Scheibe ist von innen immer mehr schlierig (was sich nicht mehr reinigen lässt, ist im Glas vorhanden ) und beschlägt extrem schnell. Die Verglasung ist einfach und in einem Holzrahmen.
Da der Vermieter ein sehr extremer Mensch ist--hat sich mal beschwert das durch die ständig öffnende Ladentür die Heizkosten so hoch wären und auch sonst auf jede Bewegung dort achtet-würde mich mal interessieren wer nun haftet wenn die Scheibe ersetzt wird.
Ich freue mich auf antworten, auch wenn sie nicht für mich sind, sondern für eine gute Freundin die sich in einem kleinem Ladenlokal vor 2 Jahren selbstständig gemacht hat.
vg von Relana
Wer haftet bei Materialermüdung einer Schaufensterscheibe?
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Hallo,
wenn Ihre Freundin daran eine Schuld trifft, dass die Scheibe blind wird, dann haftet sie dafür. Den Nachweis hat der Geschädigte - in dem Fall der Vermieter - zu führen.
Ist eine Warmmiete vereinbart oder warum beschwert sich der Vermieter über die Heizkosten? Dann sollte er doch selbst ein Interesse daran haben, die Einfachverglasung auszutauschen...Grüße
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Hallo Relana,
es entzieht sich meiner Kenntnis und noch mehr meiner Vorstellungskraft, wie eine Einfach-Verglasung "erblinden" kann. Diesen Begriff kennen wir aus dem Bereich der Mehrfach-Verglasung. Hier besteht die Schaufensterscheibe aus mindestens zwei Schichten, die mit einem speziellen Gas gefüllt sind. Wird diese undicht, zieht Feuchtigkeit ein und dadurch wird die Scheibe blind.
Ein Versicherungsschaden ist das nicht. Voraussetzung für die Glasversicherung ist ein Bruch der Verglasung, welcher nicht vorliegt.
Wie Herr Hacke schon geschrieben hat, ist der Austausch der Scheibe nur dann durch Ihre Bekannte zu tragen, wenn diese die Ursache der "Erblindung" zu vertreten hat. Hierbei kommen in Betracht:
1.) Vertragliche Haftung: Verletzung von Obhutspflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben
2.) Haftung aus unerlaubter Handlung (schuldhaftes Handeln)Aus der Schilderung der Umstände habe ich Zweifel, ob einer der beiden Punkte hier zutrifft.
Zunächst wird Ihre Bekannte vom Vermieter den Austausch der Scheibe beanspruchen - dieser schuldet immerhin den mangelfreien Zustand der Mietsache. Sollte der Vermieter der Meinung sein, die Kosten für den Austausch der Scheibe seien durch Ihre Bekannte zu tragen, wird dieser schon nachweisen müssen, aus welchem Grund Ihre Bekannte eine Verantwortlichkeit hat.
Aber ob meine Aufzählung der zwei von mir genannten Aspekte abschließend sind oder dieses Thema zu vertiefen, ist Sache eines Anwaltes, stellt eine reine Rechtsberatung und hat im Kern nichts mit dem Thema Versicherung zu tun.
Da wir keine Juristen sind und Rechtsberatung nicht durchführen dürfen, sehen Sie dies bitte als meine persönliche Meinung an und lassen dies durch einen Juristen verifizieren.
Die Kosten für Rechtsberatung und ggf. Gerichtskosten sind Sache einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung, aus dem Baustein "Mietrechtsschutz". Sollte bisher eine solche Police nicht bestehen, wird - aufgrund der Tatsache, dass die Scheibe jetzt schon einen Schaden hat - eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für diesen Schadenfall nicht mehr aufkommen. Die Ursache liegt im vorvertraglichen Zeitraum.
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde das mal nächste Woche meiner Freundin weitergeben. Ich glaube sie hat die heizkosten mit in der Warmmiete drin. Ich bin selber mal gespannt ,wie sich ihr Vermieter da verhalten wird. Da er in Urlaub ist, kann sie erst in 2 Wochen die Sache mal vortragen.
Es ist ein tolles forum hier.
vg Relana
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