Hi,
vorab. ich weiß nichtob ich hier im richtigen Bereich bin. Falls nicht einfach verschieben.
Kurz zum Fall.
Ein Bekannter hat ein paar Schlangen bekommen von denen eine oder mehrere ein Dauerstadium eines für Schlangen extremen Virus in sich getragen haben ohne davon selbst dahingerafft zu werden. Der Virus kann sich mehr oder weniger entscheiden ob er ein Tier befällt ode rnur in ihm lebt um einen Wirt zu haben der ihn überall verstreut.
Jetzt hat der Kollege mir mehrere Tiere verkauft ohne davon zu wissen das der Virus bei ihm schon die runde macht. Mittlerweile sind bei ihm und mir schon Tiere eingegangen.
Der Virus ist für Schlangenhalter das schlimmste überhaupt und lässt sich auch von relativ Sachgerechter Quarantäne nicht beeindrucken. EIn verbreiten über staubpartikel, Mücken, Wind ist möglich. Einmal im Bestand richtet der Virus verheerenden Schaden an und rafft meißtens fat alles dahin. Zudem kommt das ein normaler Exotenhalter von dem Virus nie etwas mitbekommen wird. Der Virus ist was absolut exotisches und es gibt in Deutschland nur eine Handvoll fälle die bekannt wurden. Sprich niemand rechnet mit sowas.
Es rechnte ja auch keiner damit sich im Supermarkt die Pest zu hohlen um einen Vergleich rannzuziehen. Für Schlangen durchaus damit gleichzusetzen. Todesraten von bis zu über 90%, auch bei wirklich Umfangreichen Sammlungen.
Der Virus ist nicht heilbar, aber auch nicht humanpathogen, sprich er greift nicht auf den Mensch über.
Nunja. Holzterrarien müßen entsorgt werden da sie nicht 100% desinfiziert werden können.
Der Schaden den ich jetzt schon hab beläuft sich auf weit über 1000.- und könnte sich auf über 2500.- erhöhen, und das ohne die Kosten die ich für Desinfektionsmittel hab, und auch ohne den persönlichen Aufwand der anfällt bzgl Schadensreduzierung.
Jetzt gelten die Tiere rechtlich ja eigentlich als "Gegenstände" und der Schaden wäre ja eigentlich demnach ein Sachschaden. Die Holzterrarien sowieso.
Jetzt meine Frage, was sagt die Haftpflichtversicherung zu so einem Fall. Theoretisch müßten sie ja einspringen oder täusch ich mich?
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.
MfG
Virus im Exotenbestand
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tja, eine gesetzliche Haftung des Bekannten setzt ja ein Verschulden vorraus.
(siehe BGB)Das heisst, wenn der Bekannte auch nix dafür kann, dass seine Schlagen infiziert waren, und das auch nicht hätte wissen müssen, dann siehts mit ner Haftung mau aus.
Ich fürchte, sowas fällt unter "allgemeines Risiko eines Schlangenhalters"
Kann halt passieren, auch wenns teuflisch ärgerlich ist.
Aber Sie können ja auch niemanden verklagen, der Sie in der Strassenbahn mit nem Virus infiziert, wenn der das zu dem Zeitpunt auch noch nicht wusste, dass er das in sich trägt und besser nen Mundschutz getragen hätte.
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Hallo,
so sehe ich das auch. Die Sache könnte anders aussehen, falls der Verkäufer gewerblich tätig ist. Da das aber oben nicht genannt ist, gehe ich davon aus, dass auch bei ihm die Schlangen Privatvergnügen sind.
Gruß
Piet -
Hi,
erstmal danke für die Antwort.
Es gibt allerdings neue Erkenntnisse. Der Herr hat einen eigenen Quarantäneraum und er wußte das er in diesem Raum den Virus hat. Die Tiere die ich von ihm hab kamen aus einem sauberen Raum und man kann davon ausgehen das er ihn über Kleidung oder über die Boxen in denen er die Tiere brachte verschleppt hat.
In dem Fall sollte die Versicherung ja eigentlich dafür aufkommen? -
Hallo,
naja, schwierig ist es trotzdem. Sie als Geschädigter sind auf jeden Fall in der Beweispflicht. Sie sollten den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Verkäufers melden. Auch da wird allerdings die Frage sein, ob sich der Herr im gewerblichen Bereich bewegt.
Gruß
Piet
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