Hallo erstmal!
Folgendes ist passiert:
Meine Mutter, 80 Jahre alt, holt ab und zu mal den Hund der berufstätigen Nachbarin in ihr Haus, um ihn ein wenig zu bespaßen, sie bekommt da ein Geld für. Vor einem Monat holte sie ihn wieder mal ab und führte ihn an der Leine zu ihrem Haus, ein Weg von etwa 20 Metern. Dabei erspähte der Hund eine Katze, gab Gas und zog meine Mutter um, die sich dabei einen Beckenringbruch (Bruch des Schambeins und des Kreuzbeins) zuzog und 19 Tage im Krankenhaus lag und jetzt in stationärer Reha.
Der Hund ist bei der Gothaer versichert, der Unfall wurde auch bereits vom VN gemeldet.
Meine Fragen:
- wie gehe ich als Anspruchsteller (ich vertrete dabei meine Mutter, sie selber dazu z.Z. nicht in der Lage) bei der Versicherung am sinnvollsten vor?
- Ist eine solche Gefälligkeit überhaupt versichert? Die Krankenkasse stellt schon die Frage, ob der Hund einmalig oder regelmäßig ausgeführt wurde, und wie lange... wa ist der HIntergrund für diese Fragen?
Letztendlich wollen wir mindestens die Kosten für den Krankenhausaufenthalt (10 € x 19 Tage) sowie die Mehrkosten für einen Rollator (ca. 100 €) erstattet bekommen.
Ausserdem stellt sich die Frage, wie die Chancen auf Schmerzensgeld sind. Geht die Geltendmachung eigentlich nur mit Anwalt, oder wird das auch schon mal so reguliert? Ich denke nicht, dass meine Mutter auf ein langes Verfahren aus ist und auch keine hohen Summen einfordert, aber ein kleiner Ausgleich für die erlittenen Schmerzen sollte schon sein.
Wenn das aussergerichtlich gehen kann - wo preislich liegen erfahrungsgemäß akzeptierte Forderungen?
Danke schon mal für ein paar Meinungen!