Guten Tag zusammen!
Ich brauche dringend eine fundierte Auskunft zu einem realen Fall!!!!!!
Seit einiger Zeit haben wir einen neuen Hund und in diesem Zusammenhang
auch eine entsprechende Tierhalter-Haftpflicht abgeschlossen.
Ca. 2 Monate nach Versicherungsabschluss hat der Hund die Brille
eines Bekannten zerstört. Der Bekannte wurde von unserem Hund in der
Hocke angesprugen und dabei ging ein Kunststoffglas an den Bohrungen
für den Bügel zu Bruch.
Da keine Rechnung mehr existierte, ließ der Bekannte einen
Kostenvoranschlag erstellen. Die Summe für die Wiederherstellung der
Brille, also nur 2 neue Gleitsichtgläser, belief sich auf ca. 800€.
Mit diesem Betrag erklärte sich die Versicherung nicht einverstanden
und bat um Übersendung der Brille. Im weiteren Verlauf ließ die
Versicherung die Brille ihrerseits von einem Sachkundigen begutachten
mit dem Ergebnis, dass die Brille noch einen Zeitwert von 44,50€ hat.
In einem Schreiben mit dem v.g. Ergebnis erhielt mein Bekannter einen
Verrechnungsscheck über die besagten 44,50€.
In einem anschließenden Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter
erklärte sich mein Bekannter mit dem Betrag nicht einverstanden und
brachte unmißverständlich zum Ausdruck, dass er den Scheck nicht
einlösen werde. Ferner bat er um eine Kopie des von der Versicherung in
Auftrag gegebenen Gutachtens und forderte seine Brille zurück.
Der Sachbearbeiter gab meinem Bekannten zur Antwort, dass das
Gutachten geheim sei und mein Bekannter kein Anrecht auf eine Kopie
habe. Die Brille sei übrigens mit Übergabe des Schecks in den Besitz
der Versicherung übergegangen.
Und nun meine Frage: Ist diese Vorgehensweise gängige Praxis bzw. rechtens und was für Möglichkeiten hat mein Bekannter dagegen vor zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk