Hallo liebe Leute,
brauche mal einen Rat. Habe vor knapp 3 Jahren für meine Hündin eine OP-Versicherung auf 10 Jahre abgeschlossen.
Nun ist sie unter Vollnarkose an beiden Augen operiert worden. Diese OP ist jedoch lt. Versicherung nicht im
Leistungskatalog enthalten - ergo: die Versicherung bezahlt nichts.
Nun habe ich gehört, dass auch eine auf 10 Jahre abgeschlossene Versicherung nach 3 Jahren gekündigt werden
kann; das habe ich getan, denn ich war sauer!
Die Versicherung erkennt dies jedoch nicht an:
"Der von Ihnen gemeldete Schaden ist bedingungsgemäß nicht mitversichert. Somit ist ein außerordentliches
Kündigungsrecht aufgrund Schadenfall nicht gegeben." "Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist zu
Ihrem Vertrag noch nicht anwendbar."
Muss ich das akzeptieren?
Viele Grüße
OP-Versicherung für Hunde
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Leider ja. Das neue VVG gilt aber ab 2009 auch für Bestandsverträge. Im Klartext: Sie können in 2009 zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.
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Da haben wir ja den passenden Smiley
Ergänzung zum Chef, nach dem alten VVG bzw. der dazugehörigen Rechtssprechung sind 10 Jahresverträge nach 5 Jahren kündbar.
Gruß
CM -
@ Stiefelchen (von Hundebesitzer zu Hundebesitzer)
Warum ist denn die Augen-OP nicht mitversichert? Ist das ein individueller Leistungsausschluss oder ist die zu Grunde liegende Erkrankung bedingungsgemäß nicht eingeschlossen?
Ich habe für unsere Hündin vor Jahren auch eine OP-Versicherung abgeschlossen. Bisher wurden zwei OPs (nicht an den Augen) anstandslos reguliert (zu 80% wie vereinbart).
Bei unserer Hunde-OP Versicherung sind zum Thema Augen zehn verschiedene Operationen aufgeführt. Wie ist das bei Ihnen? So viele Anbieter gibt es ja nicht. Unsere hat Ihren Sitz in Norddeutschland, PLZ beginnt mit 29 (Namen wollen wir hier nicht nennen).
Vielleicht lohnt noch einmal ein Blick in die Bedingungen (Versicherte Gefahren und Kosten) und die Rücksprache mit dem Tierarzt bzw. vor der nächsten OP (hoffentlich nicht erforderlich!!!) Rücksprache mit dem Tierarzt vor der OP unter Beachtung der Versicherungsbedingungen.
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Hi, und danke für die Nachricht.
Wir sind beide wohl bei der gleichen Versicherung (PLZ 29...). Auch hier sind im Leistungskatalog der Allg. Bedingungen 10 OP's für Augen aufgeführt.
Allerdings nicht die meiner Hündin: Entfernen von Ablagerungen (Knoten) auf der Hornhaut, da permanente Augenentzündungen zur Qual wurden.
Auch mein Tierarzt hat mit der Versicherung gesprochen - nichts zu machen.
Nun denn, wir müssen damit leben.
Viele Grüße
Stiefelchen -
Hallo,
danke für die Info. So gesehen haben Sie jetzt aber keinen Grund mehr "sauer" auf die Versicherung zu sein. Das Regulierungsverhalten ist ja offensichtlich bedingungsgemäß. Also vielleicht doch nicht kündigen...?
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