Hallo,
wir haben folgendes Problem mit unserer Transportversicherung.
Wir sind umgezogen und haben unser Umzugsgut für EUR 3.000 transportversichert. Es gaben zwei Optionen zu wählen „Neuwertversicherung und Zeitwertversicherung“. Wir haben uns für die teurere Neuwertversicherung entschieden.
Der tatsächliche Neuwert des Umzugsguts war seinerzeit (vor einigen Jahren, wenn sie NEU angeschafft wurden) ca. EUR 6.500, was wir auch in der Schadensmeldung dem Versicherer mitgeteilt haben.
Wir haben aber den Zeitwert berücksichtigt und für EUR 3.000 eingedeckt.
Leider wurden durch den Transport die wertvollsten Gegenstände des gesamten Umzugsguts beschädigt, so dass wir zusammen auf eine Gesamtschadenforderung von EUR 2.090 kommen.
Wir lagen dem Versicherer eine komplette Wertaufstellung für die Transportversicherung in Höhe von EUR 2.930 vor.
Hier ist was der Versicherer behauptet:
Zitat„Nicht nachvollziehen konnten wir, warum Sie eine Transportversicherung über einen Wert von EUR 3.000,00 eindecken, wenn der von lhnen, auf Nachfrage, angegebene Anschaffungswert der Gegenstände sich auf EUR 6.500,00 — also der zu ersetzende Wert — beläuft.
Demzufolge müssen wir hier leider von einer Unterversicherung ausgehen, weshalb sich die Ersatzleistung unseres Versicherungsnehmers dann auf EUR 1.338,50 beläuft. Diesen Betrag bieten wir lhnen ohne Präjudiz und in endgültiger Erledigung als Entschädigungsleistung an.“
Wir wollen unseren Standpunkt klarstellen und dem Versicherer erklären, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt und wir auf unsere Gesamtschadenforderung von EUR 2.090 bestehen.
Wer kann uns diesbezüglich einige überzeugende Formulierungen schreiben, wie wir unser Recht gegenüber dem Versicherer verteidigen können?
Vielen Dank für eure Hilfe.