Beim Estrichaufheizen in meinem Umbau/Sanierung, durch Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung bei der WGV zusätzlich versichert, ist das Aufheizgerät wohl durch eine Stromunterbrechung evtl. durch die Einwirkung einer zwar aufgrund der begrenzten Anzhl an Handwerkern aber trotzdem nicht definierbaren, fremden Person kaputt gegangen.
Bei welcher Vericherung ist dieser Schaden am besten aufgehoben?
Ich habe halt keine Lust erst bei der Bauherrenhaftpflicht vorstellig zu werden, dann bei der eigenen HAftpflicht und zuletzt bei der Bauleistungsversicherung....
Grüße