Hallo,
auf einer Motocross-Veranstaltung wurden mir als Zuschauer im ausgewiesenen Zuschauerraum durch einen hochgewirbelten Stein zwei Sehnen über dem rechten Handgelenk durchtrennt. Dadurch konnte ich meine Hand nicht mehr anheben (sog. "Klapphand")
Durch eine Operation konnte die eine Sehne unter Zuhilfenahme der anderen wieder angenäht werden. Ich bin selbständiger Handwerker und frage mich, wer für den Schaden aufkommt... in drei Wochen wird die Schiene abgenommen, und ich hoffe, daß ich meine Hand wieder gut gebrauchen kann...
Wahrscheinlich kommt die HAftpflicht des Veranstalters dafür auf...
ich würde das gerne ohne Rechtsanwalt regeln, weiß aber nicht, wo anfangen...
kann mir da jemand weiterhelfen?
Schonmal Danke-
R.
Haftpflichtversicherungsfall auf Motocross-Veranstaltung
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Hallo !
Haben sie sich denn schon an den Veranstalter gewendet ?
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Ja, der Veranstalter hat den Fall seiner Versicherung gemeldet.
Seitdem noch keine weitere Reaktion. Werde nochmal nachfragen, oder soll ich bei der Versicherung selber nachhaken? -
Nun wissen wir nicht , wie lange der Vorfall bereits her ist bzw. wie lange sie bereits warten .
Aber natuerlich können sie dort nachfragen , welche Art geforderter Unterlagen sie einreichen sollen.
Eine höfliche Nachfrage ist manchmal durchaus sinnvoll und etwas "beschleunigend" . Dann erfahren sie unter Umständen auch , ob der Veranstalter sich bereits
tatsächlich bei seiner Versicherung gemeldet hat . Was wir einfach mal hoffen wollen.... -
3 Wochen, in denen sich nichts getan hat. Habe aber den Veranstalter jetzt angerufen, er will morgen bei der Versicherung nachhaken.
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Hi,
was magst Du denn beanspruchen?
Behandlungskosten wird sich der Sozialversicherungsträger wiederholen. Das läuft separat.
Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw, das dürfte dauern. Gehe bitte nicht davon aus, dass Du in 2 Monaten schon Geld auf dem Konto hast. Immerhin ist es (unter anderem AUCH) die Aufgabe des Versicherers, Haftpflichtansprüche abzuwehren. Und über ein mögliches Schmerzensgeld hinaus gehende Ansprüche sind lücken- und zweifelslos nachzuweisen, ansonsten sind diese Forderungen unbegründet. Ohne anwaltliche Unterstützung könnte es schlecht für Dich aussehen.
Und das Ganze klingt mir auch ein wenig nach möglichen Spätschäden. Gutachten könnten möglich werden, etc.
Warte jetzt mal ab, wie es sich (gesundheitlich) entwickelt. Insbesondere, wenn Spätschäden die Folge sein könnten, dürfte der Gang zum Anwalt angeraten sein. Sofern Du eine (Privat-)Rechtsschutzversicherung hast, kann ein noch zu beauftragender Anwalt selbstverständlich auch die Deckungsanfrage dort stellen.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber gründlich. Stell Dich drauf ein, dass es dementsprechend noch dauert. Solltest Du Deine Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen, dann denke eher in Jahren als in Monaten.
Viel Erfolg.
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Hallo,
Behandlungskosten - klar, das holt sich die Sozialversicherung, Krankenversicherung.
Ich möchte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend machen, und zwar in einer Höhe, die angemessen ist, ich möchte nicht "alles herausholen, was möglich ist",
wenn möglich, auch ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht...
natürlich könnte es sein, daß sich später Einschränkungen im GEbrauch der HAnd ergeben, schließlich konnte nur eine der zwei Sehnen angenäht werden.
Verdienstausfall berechnet sich wahrscheinlich nach den letzten Bilanzen...
in welchen Kategorien muß man sich die Höhe des Schmerzensgeldes vorstellen? -
Zum Schmerzensgeld hilft Dir möglicherweise diese Seite weiter.
Ich mag Dich keinesfalls entmutigen, sondern möchte Dir realistisch schildern, worauf Du Dich einlässt.
Bedenke nochmals, dass es Aufgabe des gegnerischen Versicherers ist, Haftpflichtschäden abzuwehren. Auch dann, wenn es Dir jetzt "nur" um angemessenes Schmerzensgeld und einen Verdienstausfall geht, und angenommen, diese Summe sei noch so gering, gilt für den Versicherer höchste Vorsicht.
Wie Du selbst schreibst, bleiben Folgeschäden übrig (da nur eine der Sehnen wieder angenäht werden konnte). Sofern der Versicherer durch die Regulierung Deiner Forderungen die Leistungspflicht in diesem Fall eingesteht, so hätte er Deinen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt. Das bedeutet, solltest Du in absehbarer Zeit mehr Geld fordern, um die Einschränkungen der Beweglichkeit Deiner Hand, eventuell sogar noch dadurch bedingte Einkommenseinbußen im Beruf, auszugleichen, hätte er keine Möglichkeit mehr, die Verantwortlichkeit dafür zu bestreiten. Es ginge in einem weiteren Verfahren dann ausschließlich noch um die Höhe, die er zu leisten hätte.
Um bei solchen Folgeschäden kommen sehr schnell höhere Summen zusammen.
Daher wird der Versicherer in diesem Fall (Personenschäden) sehr viel Energie in die Abwehr des Anspruches stecken. Du musst, um Deinen Anspruch auf Schadenersatz (Verdienstausfall) und Schmerzensgeld durchzubekommen, folgendes nachweisen:
- das Verschulden des Veranstalters (worin siehst Du das und wie kannst Du das juristisch belegen? Welche Pflichten hat der Veranstalter verletzt? Hätte er Möglichkeiten gehabt, den Unfall zu verhindern?) Beim Besuch einer Motocross-Veranstaltung dürfte man sich einer möglichen Gefährdung, in die man sich begibt, doch schon eher bewusst sein und diese billigend in Kauf nehmen, als ein Besuch im Ballett. Inwiefern könnte dieses Bewusstsein haftungsmindernd wirken?
- die Höhe Deines Verdienstausfalles (und wie kannst Du diese juristisch belegen?) Über welchen Zeitraum erstreckt sich der Verdienstausfall? Kannst Du belegen, dass wirklich jeder Tag, für den Du Verdienstausfall beanspruchst, berechtigt ist? Oder hättest Du möglicherweise doch zwei Wochen früher wieder anfangen können zu arbeiten, wenn auch nur teilweise?
Die Abwehr des Anspruches liegt keinesfalls darin begründet, dass der Versicherer "böse" ist, sondern eher, welchen Spielraum die Regeln des Zivilrechts zulassen.
Im Zivilrecht müssen Forderungen, die Du stellst, objektiv darlegbar und beweisbar sein, ansonsten bekommst Du Deinen Anspruch nicht durch. Der Verdienstausfall wird sich sicherlich nicht an den letzten Bilanzen messen, sondern am konkreten Fall. Da Du selbständig bist, hättest Du ja nicht bloss Anspruch auf Deinen entgangenen Gewinn, sondern auch auf die fortlaufenden Kosten, also letztendlich auf den Umsatz, den Du nicht erwirtschaften konntest.
Wie sahen Deine Auftragsbücher in dieser Zeit aus? Voll oder doch eher leer? Kannst Du das belegen?
So oder so ähnlich wird der Werdegang verlaufen. Nachweise über Nachweise, und am Ende "außer Spesen nichts gewesen". Nach meiner Überzeugung wirst Du ohne fachkundige Hilfe in Form eines Rechtsverdrehers wohl kaum zum Erfolg kommen.
Gerne lasse uns wissen, wie der weitere Verlauf der Dinge ist.
Viel Glück
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