Hallo liebe Experten,
ich habe zwei kurze Fragen an euch und es wäre nett wenn ihr mir diese beantworten könnten.
1. Habe ich als Geschädigter das Recht Einsicht in die Akte zu nehmen des Versicherers des VN bzgl. des bei mir betroffenen Schadens? Wenn ja, gibts da einen § ?
2. Habe ich als Geschädigter das Recht auf eine Kopie des Gutachtens? Gibts auch hier einen §?
Vielen Dank im vorraus.
Angela