hi, ich habe folgendes problem.
unter marihuanaeinfluss habe ich stimmen gehört und einigen schaden angerichtet.
später wurde auch eine Psychose diagnostiziert.
zum einen habe ich in der wg in der ich damals wohnte 2 geschlossene türen von einem mitbewohner (der nicht da war) eingetreten, da ich glaubte im zimmer befände sich mein moppedschluessel, den ich dringend benötigte. stimmen die ich hörte bestätigten mir das so. zur tatzeit befand ich mich in einer art wahnzustand.
weiterhin kletterte ich auf ein dach und beschädigte dachziegel.
dieses problem lag der haftpflichtversicherung schon vor und sie äußerte sich dem geschädigten gegenüber wie folgt:
"...Sie können nur dann Schadenersatz erhalten, wenn unser Versicherer das Ereignis verschuldet hat. Dieses ist vom Geschädigten nachzuweisen. So sieht es der Gesetzgeber vor (§ 823 BGB).
Herr xxx richtete die Schäden aufgrund seiner Krankheit an. Hier konnte unser Versicherter den Schaden nicht vermeiden bzw. vorhersehen. Daher hat er ihn nicht verschuldet, so daß wir Ihre Ansprüche zurückweisen."
ist das so völlig korrekt und würde es bei ersterem fall ebenso zutreffen, oder besteht noch eine andere möglichkeit?
vielen dank im voraus.