Guten Tag,
ich habe in der Wohnung meiner seit 10 Jahren getrennt von mir lebenden Ehefrau einen Schaden schuldhaft verursacht. Welche Versicherung kommt dafür auf? Danke für Eure Antworten.
Gruß
Peter Timm
Schaden in der Wohnung meiner sei 10 J. getrennt v. m. lebenden Ehefrau
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Guten Tag,
manchmal sollte man nicht auf Beiträge antworten, dennoch versuche ich es hier mal.
Ich frage daher einfach mal andersherum - welche Versicherungen haben Sie bzw. Ihre getrennt lebende Exfrau?
Und wie IMMER, grundsätzlich ist der Schadenverursacher zur Begleichung des Schadens verpflichtet - soweit dem keine gesetzlichen Regelungen (z. B. Deliktunfähigkeit) entgegen stehen. Daher kann ich auf Ihre Frage klar antworten - keine. Sie haben für den Schaden aufzukommen.
Wenn Sie sich mit einer entsprechenden Versicherung (deren Art und Umfang hier keinem bekannt ist) gegen derartige (?) Schadenersatzansprüche abgesichert haben, können Sie dies Ihrer Versicherung melden welche dann die Schadenregulierung übernimmt.
Aber um klarzustellen, eine Versicherung ist nicht dafür da, für einen Schaden aufzukommen. Wenn Sie Ihre Bedingungen lesen werden Sie feststellen, dass die Versicherung ist erster Linie prüft, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind. Sollte dies so sein, wird ggf. Erstattung geleistet - andernfalls nicht.
Freundliche Grüße
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Hallo,
ich bedanke mich für die ausführliche und vor allem fachlich fundierte Auskunft. - Wir haben also jeder eine Privathaftpflicht (Single-Versicherung), sowie eine Hausratversicherung bei dem bekannten Coburger Unternehmen.
Gruß Peter Timm
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