Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich bewohne eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, die von einem Verwalter betreut wird.
Die Wohnung in der Etage unter meiner Wohnung weist Schäden an der Balkondecke auf, die durch eindringendes Wasser (Regenwasser) hervorgerufen werden sollen.
Der Verwalter meint, dass das Wasser durch die Fliesenfugen auf meinem Balkonboden gedrungen ist. Da die Fliesen als Sondereigentum gelten, sei ich für die Schäden haftbar und muss für die Beseitigung zahlen.
Meine Frage ist: kann ich hier meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen? Ich habe in den Versicherungsunterlagen etwas von Allmählichkeitsschaden gelesen. Trifft das hier zu?
Noch ist die Schuldfrage zwar ungeklärt, da ein Gutachter erst nach Entfernung der Fliesen den Schadensgrund feststellen kann, aber ich möchte mich schon vorher informieren.
Für alle Informationen bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
August Kenter