Hallo liebes Forum,
ich bin gerade bei der erfolglosen Suche nach einer Antwort auf dieses Forum gestoßen.
Freut mich, dass es sowas gibt
Meine Frage ist warscheinlich etwas unkonventionell, da ich bei google und auch sonst nirgens eine adäquate Aussage dazu finden konnte.
Es geht darum dass ich bei der Alianz derzeit folgende Versicherungen habe:
Private Haftpflicht
Rechtsschutz (Arbeit, Verkehr und Miete)
Unfall
Hausrat
Alle diese Verischerungen sind , da ich mich neu orientieren möchte und einige aufgrund meiner geänderten Lebensumstände überflüssig geworden sind, zum 03.07.2015 gekündigt.
Ich bekomme noch bis zum 06.06.2015 einen "junge Leute Bonus" der den Beitrag um 50 % senkt.
Zusätzlich gab es, da ich alle bis auf die Hausratversicherung am selben Tag abgeschlossen habe, einen Bündelbonus von 10%.Diesen gab es nur bei 3 abgeschlossenen Versicherungen.
In jedem der Verträge steht, dass ich bei einer Beitragserhöhung , ein Sonderkündigungsrecht habe.
Ebenfalls habe ich bei der Haftpflicht und der Hausrat ein Sonderkündigungsrecht bei einem Schadensfall.
Bei der Rechtsschutz habe ich selbiges bei 2 bejaten Fällen innerhalb eines Jahres.
Nun spiele ich mit dem Gedanken im Falle eines Haftpflichtschadens , dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
An dieser Stelle möchte ich von vorn herein klarstellen dass es um den Fall eines echten Schadens geht, und ich KEINERLEIH Absichten habe diesen zum Zwecke einer Kündigung absichtlich herbeizuführen.
Da ein Haftpflichtschaden allerdings jederzeit passieren kann, möchte ich mich vorher informieren ob es sinnvoll ist das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.Schließlich ist dies an eine zweiwöchige Frist gebunden.
Meine Frage wäre:
1. Wenn ich die Haftpflichtverischerung im Schadensfall kündige, verliere ich dann automatisch den Bündelbonus bei der Rechtsschutz und Unfallversicherung?
2. WENN ich den besagten Bündelbonus verliere, gillt das dann als eine Beitragserhöhung im Sinne des Sonderkündigungsrechts bei der Rechtsschutz und Unfallversicherung?
Wenn ich den Bündelbonus verlieren würde, würde es sich nähmlich von den Beiträgen her nicht, oder kaum lohnen die Haftpflichtverischerung im Schadensfall zu kündigen.
Ich hoffe das ich eine ANtwort darauf bekomme, und bedanke mich recht herzlich im voraus.
MfG
dmalpha