das kind hat ein hörgerät kaputt gemacht. zahlt die versicherung den schaden, auch wenn die eltern und der geschädigte verwandt sind? wer kann auskunft geben? vielen dank für antwort.
schaden durch 5jähriges kind verursacht
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Das Kind selbst kann nicht haftbar gemacht werden.
Haften können nur die Eltern bzw. der Aufsichtspflichtige.
WENN also die Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist eine Zahlung möglich.
Genaueres erfahren Sie von Ihrer Versicherung, kommt auf den genauen Schadenhergang und Ihre Versicherungsbedingungen an.
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ein verwandschaftliches verhältnis ist nur dann ein ausschluß, wenn die leute zusammen in einem haushalt leben.
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und btw - es gibt auch verträge die unabhänig von einer aufsichtspflichtverletzung leisten!
kommt nur darauf an, ob der vn einen entsprechenden vertrag hat...
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Kinder unter 7 Jahren sind laut BGB deliktunfähig und können somit auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Kann den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden haften diese und der Schaden wird ersetzt. Ansonsten zahlt die Versicherung nur, wenn Sie die Deliktunfähigkeitsklausel in Ihrer Versicherung haben, ansonsten geht der geschädigte tatsäclich leer aus .
Grüße aus Berlin
Dirk Gärtner
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