Hallo,
in so einem Fall ist zunächst einmal die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner, korrekt. Zu prüfen wäre, ob die Lagerung von brennbaren Stoffen auf dem Dachboden als grob fahrlässig angesehen wird - wäre möglich. Das ist nur in neueren, hochwertigen Bedingungen versichert, gerade beim Mehrfamilienhaus.
Sie kann, wenn ein Verschulden vorliegt, an den Verursacher herantreten. Ist aber nicht gesagt, dass sie das macht, denn die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert, die Gebäudeversicherung hat jedoch (in aller Regel) den Schaden zum Neuwert ersetzt. Es würde also ohnehin nur für einen Teil der Aufwendungen Regress genommen. Abzüglich des Anteils, der nach Miteigentumsanteil auf den Verursacher selbst entfällt.
Aber grundsätzlich wäre die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür zuständig. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten, sich abzusichern. Es bliebe ja nur noch Vorsatz, und der ist natürlich nicht versicherbar.
Grüße