Hallo zusammen,
wir haben einen Boden und eine neue Küche vor 1,5J. vom Vermieter bekommen. Wir wollten den Edelstahlabzug reinigen und haben die Verblendung/Abzug zur besseren Reinigung abgenommen. Da dieser Fettig war ist dieser aus den Händen geglitten und hat ein ca. 1,0cm x 0,5cm größes Stück auf dem Boden quasi rausgestanzt. Es geht um 10m² Boden und die Verlegearbeiten sind sehr aufwendig.
- Kommt die Hapftplicht für den Schaden auf?
- Welche Abzüge werden von der Versicherung vorgenommen?
- Kann die Versicherung die Regulierung durch einen Austausch nach Kostenvoranschlag verweigern und eine Wertminderung mit Hardwachsreparartur verlangen?
Ggf. könnte man dies kritisch sehen, da der Abzugkamin nicht unbedingt entnommen werden sollte, auf der anderen Seite sehe ich hier keine grobe Fahrlässigkeit wenn man dies tut. Wo sind die Fallstricke und deckt dies die Haftpflich quasi wie besp. den Fall, wenn man das Waschbecken durch einen Kochtopf beschädigt?Vielen Dank.Gruß Chris