Liebes Forum,
als ich mir gestern die Privathaftpflichtversicherung meiner Eltern ansah, fiel mir auf, dass der Versicherer im aktuellen Premium-Tarif mit einer Versicherungssumme von 30 Mio. Euro für Personen-/Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden wirbt. Derzeit sind meine Eltern sogar nur bis 100.000 Euro bei Vermögensschäden versichert. Zum Vergleich habe ich das Bedingungswerk meines PHV-Vertrages rausgesucht und komme dort auf keine spezielle Grenze. "Mein" Bedingungswerk verstehe ich so, dass Vermögensschäden bis zur vollen Deckungsgrenze mitversichert sind (50 Mio. Euro).
Da sich beide Tarife preislich nicht sonderlich unterscheiden und beide bei Stiftung Warentest ziemlich gut abgeschnitten haben, frage ich mich, woher dieser Unterschied in der Deckung kommen kann. Ist die Deckungsgrenze von 100.000 oder 500.000 Euro für Vermögensschäden in der heutigen Zeit angemessen? Ist es wichtig, sie in den zweistelligen Millionenbereich auszudehnen? Ist das Urteil der Stiftung ernst zu nehmen? Oder sind 100.000 Euro in der Praxis völlig ausreichend?