Hallo liebe Mitglieder,
ich habe folgendes Anliegen und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Vor einigen Wochen hat mir jemand versehntlich mit einer Bierbank mein Auto zerkratzt, der Kratzer geht von der hinteren Stoßstange über das Seitenteil bis zur hinteren Tür.
Wir haben alles über seine Private Haftpflicht Versicherung laufen lassen. Ich habe dann einen Kostenvoranschlag bei einer Lackiererei machen lassen.
Der Schaden betrug ca. 1800€. Diesen hab ich mit allen weiteren Formularen die ich von der Versicherung erhalten habe weg geschickt.
Nach einigen Tagen kam noch zusätzlich ein Gutachter von der Versicherung und hat den Schaden begutachtet.
4 Wochen später kam dann endlich das Schreiben von der Versicherung, ich zitiere:
Sehr geehrter Herr XXX,
die Unterlagen haben wir abschließend geprüft. Das Fahrzeug wurde besichtigt und begutachtet.
Der Sachverständige konnte Vorschäden an den betroffenen Fahrzeugteilen feststellen. Somit hat der von unserem Versicherten
verursachte Schaden zu keiner Schadenserweiterung geführt. Schon aufgrund der Vorschäden hätte eine entsprechende Reparatur erfolgen müssen.
Eine Kopie der Stellungnahme des Sachverständigen fügen wir in der Anlage bei.
Die gegen unseren Versicherten gerichteten Ansprüche sind unbegründet. Eine Zahlung erfolgt nicht.
Das war natürlich ein herber Dämpfer. Natürlich ist es kein Neuwagen und hatte hier und da ein paar Kratzer, ich hätte es verstanden wenn nicht der volle Betrag bezahlt worden wäre,
aber direkt gar nichts bezahlen? Dürfen die das? Ist das rechtens? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, sollte ich das Urteil anfechten? Wollen die sich nur um die Zahlung drücken?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
Keine Zahlung aufgrund Vorschäden
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Hallo,
der Ärger ist nachvollziehbar - genauso wie die Argumentation des Versicherers.
ch habe eine Rechtsschutzversicherung, sollte ich das Urteil anfechten?
Das ist kein Urteil, sondern die Rechtsauffassung des Versicherers. Wenn Sie eine andere Auffassung vertreten und dem entgegenwirken möchten - nur zu.Wollen die sich nur um die Zahlung drücken?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen - auch Versicherer - seinen Verpflichtungen nachkommen. In diesem Fall (Haftpflichtversicherer) hat dieser die Schadenersatzansprüche gegenüber dessen Kunden geprüft und für nicht erstattungswürdig befunden.Natürlich ist es kein Neuwagen und hatte hier und da ein paar Kratzer
Ganz einfache Frage, macht es der Kratzer durch die Bierbank deutlich schlimmer? Und - würden Sie den Schaden (wir reden hier nur vom Kratzer von der Bierbank aus) für die ca. 1.800 € reparieren lassen, wenn Sie dies aus eigener Tasche zahlen müssten?Ob die Grundlage der Bewertung (hier Gutachten) korrekt ist kann und will ich nicht beurteilen.
Bevor ich selbst zum Anwalt gehen würde, würde ich mich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und versuchen eine Teilzahlung zu erreichen. Sie selbst haben ja geschrieben, dass Sie mit einem Abzug bereits gerechnet haben.
Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bewirken, steht Ihnen der Gang zum Anwalt weiterhin offen.
Viel Erfolgt
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