Eine Geldleistung zu erbringen, ist nur eine von vielen Leistungen einer Haftpflichtversicherung.
Primärer Gegenstand einer Haftpflichtversicherung ist es, zu prüfen, ob auf Basis der geltenden Rechtslage ein Haftungsanspruch gegen Sie besteht. Und genau das ist nach Einschätzung Ihres Haftpflichtversicherers nicht der Fall. Der Versicherer geht nun in die Abwehr der Ansprüche.
Der Anspruchsteller sieht das natürlich erfahrungsgemäß anders. Es ist liegt nun an ihm, nachzuweisen, dass Sie als Schädiger für den Schaden nach geltender Rechtslage verantwortlich sind. Sie als Versicherungsnehmer sind hier raus. Wenn der Geschädigte unzufrieden ist, muss er selbst tätig werden. Will er das nicht und geht Ihnen weiter auf den Geist, leiten Sie die Informationen an Ihren Versicherer weiter, der sich wieder darum kümmern wird.
Im schlimmsten Fall erhebt der Anspruchsteller halt Klage gegen Sie. Aber auch in diesem Fall ist es Sache Ihres Versicherers, Sie zu verteidigen.
Kommt ein Gericht zu einem anderen Entschluss als Ihr Versicherer, was ja durchaus auch mal vorkommen kann, übernimmt Ihr Haftpflichtversicherer sämtliche Kosten inklusive der Befriedigung der gerichtlich festgestellten Ansprüche.