Hallo, angeblich hat meine Spülmaschine, die ich selbst vor circa anderthalb Jahren angeschlossen habe einen Wasserschaden in meiner Mietwohnung verursacht. Für den Schaden ist zunächst die Gebäudeversicherung der Vermieterin eingesprungen. Diese möchte nun den Schaden an mich bzw. meine Privathaftpflichtversicherung weitergeben. Ich habe schon mal nachgeschaut, meine Versicherung deckt Mietsachschäden und auch Allmählichkeitsschäden. Laut dem Gutachter ist das Wasser schon längerfristig unbemerkt ausgetreten, da die Spülmaschine angeblich falsch angeschlossen war. Meine Frage: Muss ich bei meiner Stellungnahme gegenüber meiner Versicherung auf etwas achten, so dass mir keine grobe Fahrlässigkeit angeschuldigt wird oder gibt es sonst etwas zu beachten, damit ich keine Probleme bekomme. Über eure Tipps freue ich mich sehr, eure Lara
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