Hallo,
bei einer Bekannten wurde eingebrochen. Sie besitzt ein Haus, bei dem Einbruch wurde der Fensterrahmen des Kellerfensters beschädigt. Welche Versicherung deckt den Schaden ab? Ihr Berater der Versicherung sagte das die Hausratversicherung dafür zuständig sei. Sie hat nun aber keine Hausratversicherung nur eine Wohngebäudeversicherung. Ist ein Fe4nsterrahmen nicht besteinteil des Hauses?
wer Zahlt?
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In der Wohngebäudeversicherung sind im Regelfall folgende Gefahren abgedeckt:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahr-zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
b) Leitungswasser,
c) Sturm, HagelDie Hausrat deckt noch die Schäden durch Einbruch ab, aber sie ist ja nicht vorhanden.
Vielleicht gibt es auch Gesellschften, die diese Gefahr mit in der Wohngebäude hat (?), doch der Berater Ihrer Bekannten hätte ihr dieses bestimmt mitgeteilt. -
Sind Sie eine Azubi und wir machen Ihnen soeben die Hausaufgaben? Sie haben aber verdammt viele Fragen gleichzeitig!
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kommt mir auch so vor - lernen für den fachmann
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Hallo nordi,
nicht selten schließen heutzutage Wohngebäudeversicherer in ihren TOP-/Luxus-/oder Rundumsorglos-Paketen die Klausel 7361 (Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte) ein. In diesem Fall hätte Ihre vermeindliche Bekannte Glück, da hier selbst der Einbruchversuch versichert wäre.
Zwar ist das Fenster inkl. Rahmen, wie vermutet, Gebäudebestandteil. Trotzdem sind klassischer Weise...
Zitat[...] Reparaturkosten für Gebäudeschäden die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind [...]
...versicherte Kosten nach §8 Abs. 1 g) VHB 2008 (früher §2 Abs. 1 h) VHB), sprich in der Hausratversicherung.
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Oh, ach ja...
ZitatSind Sie eine Azubi und wir machen Ihnen soeben die Hausaufgaben? Sie haben aber verdammt viele Fragen gleichzeitig!
In diesem Fall viel Erfolg!
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