Hallo,
ohne zu weit ins Detail zu gehen und da ich ohnehin hierzu kein Rechtsgutachten erstellen kann, liegen Sie mit Ihrer Vermutung nicht ganz falsch. Auch ich sehe hier den Holzweg.
Die Verjährung soll im Geschäftsverkehr für Rechtssicherheit sorgen. Das tut sie hier.
Dass es überhaupt eine Rückerstattung gibt zeigt, dass Ihnen hier ein "entgegengekommen" wird. Denn drehen wir den Spieß mal um - haben Sie selbst bei Vertragsabschluss der Privathaftpflicht nicht Ihre Bedingungen durchgelesen? Dort ist der Deckungsumfang aufgeführt. Somit hatten Sie von Beginn an die Möglichkeit den "Fehler" zu entdecken.
Dass einem Vermittler so etwas passieren kann ist klar und auch nicht all zu tragisch. Es kommt darauf an, wie dann damit umgegangen wird. Hier hat wohl sogar der Vermittler selbst Sie darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine Doppelversicherung vorliegt. Und dann die Aufhebung (rückwirkend mit Beitragserstattung) veranlasst.
Wir dürfen hier auch nicht vergessen, dass es hier um recht geringe Jahresprämien gehen dürfte.
Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, sprechen Sie Ihren Vermittler einfach drauf an. Vielleicht finden Sie eine Lösung mit welcher Sie leben können.
Viel Erfolg dabei