Hallo Experten!
Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet.
Ich habe eine allgemeine Frage:
Welche Versicherungsunterlagen muss ich unbedingt aufheben/archivieren?
Meine Frage gilt für alle Versicherungsarten, nach 30 Jahren sammelt sich eineiges an Unterlagen an.
Reicht es nach vielen Jahren im Besitz des Antrages, des Versicherungsscheins und des letzten Nachtrages zu sein?
Vielen Dank für eure Ratschläge!
Rolf
Unterlagen
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Hallo, man sollte natürlich die jeweiligen AVB aufheben, die vom Abschluss und eventuelle Änderungen. Anläßlich der Reform des VVG 2008 wurden vermutlich von allen Versicherern Aktualisierungen verschickt.
Viel Glück
barmer
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Ich habe schon einiges gelernt:
1. Musterbedingungen sind nur Muster und haben eigentlich keine Bedeutung. Aber man bekommt sie zur Beschäftigung trotzdem geschickt.
2. Krankenversicherung: Änderungen der Tarifbedingungen kommen manchmal oder werden bei Änderungen geschickt.
3. BU-Versicherung: Es gelten die Versicherungsbedingungen von anno dazumal (Abschlußtermin).
4. Versicherungsvertragsgesetz: Die nächste Hürde für den Versicherungsnehmer - einen Versicherungslaien und Rechtsunkundigen ...
Rolf -
Hallo,
nicht ganz richtig:
die Musterbedingungen in der PKV (MB/KK und MB/KT) sind Bestandteil aller privaten KV-Verträge in Deutschland (mit Ausnahme von Auslandsreise-, Restschuld- und anderen Rand-KrankenVersicherungen.
Dazu kommen, meist als Teil 2 bezeichnet und mit den MB/KK zusammen gedruckt, unternehmensspezifische Abweichungen, in der Regel Leistungserweiterungen.
Und dann gibt es noch die Bedingungen des jeweiligen Tarifs, in dem vor allem die jeweiligen Leistungen aufgeführt sind.
Alle drei Teile braucht man.
Zu allen Teilen sind Änderungen unter streng definierten Voraussetzungen möglich. Die Neufassung des VVG 2008 hat praktisch zu einem Neuversand der kompletten AVB geführt.
Viel Glück
Barmer
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Folgendes sollte man auf alle Fälle aufbewahren:
Original Police - bei lebensversicherungen sehr wichtig!
letzte Nachtragspolice - dokumentiert den Anspruch nach letztem Vertragsstand
original Antrag - dokumentiert, was dem Versicherer an Infos angezeigt wurdemehr brauchts eigentlich nicht.
wenn noch Platz im Versicherungsordner ist, darf man auch die AVBs+ jeweiligen Änderungen aufheben (lässt sich aber im Bedarfsfalle auch noch ermitteln/heraus finden, aber erleichtert die ganze Geschichte ggfls.)
Alles andere: VVG Änderungen, Beitragszahlungen etc.. etc. ist nicht notwendig, man kann also seinen Versicherungsordner schon recht schlank halten...
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