Hallo
Ich bin 59 Jahre alt und möchte mich nach § 64 Abs.1 Nr. 2 LBG
beurlauben lassen (Über 50 Jahre alt und Beurlaubung bis zur
Pensionierung). Mein Mann ist gesetzlich bei der IKK versichert. Auf
eine Anfrage bei der IKK wurde auf die Frage, ob ich mich dort
familienversichern lassen kann, geantwortet, dass dies nicht möglich
ist, weil ein Anspruch auf Familienversicherung nur bestehen würde, wenn
eine Beurlaubung aus familiären Gründen ( Kind unter 18 oder Betreuung
pflegebedürftige Angehörige)erfolgen würde
Die IKK hat mir Auszüge eines Rundschreibens geschickt: 3.3.2 besagt, dass Beamte v.on der Familienversicherung ausgeschlossen sein sollen, weil die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung von Bezügen und Beihilfe haben (§10Abs1 Nr.3 SGB V.
Dies habe ich jedoch gerade nicht. Hat jemand dazu Erfahrungen