Das Problem dürfte die nachgelagerte Versteuerung bei Änderung sein.
Der Vertrag wurde unter der Vorraussetzung der Direktvesicherung nur pauschal versteuert und war auch sozialversicherungsfrei. Wenn ein Mitarbeiter (Ihr Exmann) aus einer Firma auscheidet, dann kann er den Vertrag auf einen anderen Arbeitgeber übertragen, beitragsfrei stellen oder privat fortführen. Das tangiert die ursprüngliche Förderung nicht, wenn die Rahmenbedingungen einer Direktversicherung beibehalten werden.
Wenn Sie den Vertrag nun auf eine andere natürliche Person übertragen wollen (VN-Eigenschaft), dann werden m.E. die gewährten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile hinfällig.
Aus meiner Sicht ist es auch einfacher, wenn Sie als unwiderruflich Bezugsberechtigte zum Vertrag verfügt werden, dann gehen die Leistungen bei Ablauf an Sie. Ansonsten holen sich Finanz- und Sozialbehörden ihr Geld zurück, spätestens bei der Auszahlung. Das dürfen die