Mann mag es nicht glauben. Am 01.12.2004 ( also noch steuerfrei ), schloss ich über die Wiesbadener Filiale der MLP einen Vertrag bei Standard Life, die Oben genannte Airbag - Kapitallebensversicherung ab. Als ich dann überrachend arbeitslos wurde und nach einigem hin und her der Vertrag dann am 01.07.2009 durch mich in Beitragsferien geschickt wurde ( hierfür und anderen Ereignissen kündigte ich erst meinem Vermittler, dann der gesamten MLP das Vertrauen ), kam das böse erwachen. Nicht nur das der Rückkaufswert lächerlich ist, sondern auch, dass die Jährliche Dynamisierung als Neuabschluss gewertet wird und der Vertrag damit wahrscheinlich nicht mehr steuerfrei ist. Über Letzteres bin ich mir nicht sicher, da Standard Life seit einigen Tagen anscheinend ohne Strom dasteht und deswegen Anfragen nicht bearbeitet werden können.
Die Wochen vorher fragte ich bei Standard Life an, wie es sich denn verhalten würde wenn ich die nicht gezahlten Beträge nach zahlen, das Ablaufdatum ( dieses beläuft sich auf den 31.10.2040 )aber soweit verkürzen würde, das keine weiteren Kosten entstehen. Möglicherweise hat der Mitarbeiter mein Anliegen nicht verstanden.
Das Ergebnis lautet, dass 3740€ nachgezahlt werden müssten, von diesen 1196€ gutgeschrieben werden würden und der Rest für Kosten aufgebracht werden müsste. Bis zum 01.10.2011 wären die Kosten für Abschluss - und Verwaltung dann ( bei 200€ Monatlich ) bezahlt.
Das Ablaufdatum wäre demnach der 30.11.2025 die garantierte Ablaufleistung würde sich auf 37782€ belaufen. Eingezahlt aber wären bis dahin 45840€.
Übel, übel. Nun gibt es ja diverse Urteile des BGH. Was meint der Leser? Kündigen und mit dem Hinnweis auf die BGH Urteile versuchen einen höheren Rückkaufwert zu erzielen? Oder den Vertrag in irgendeiner Form weiterlaufen lassen? Vielleicht würde auch ein neuer Abschluss, angesichts der Zahlen, Sinn machen?
Danke schon einmal für potenzielle Antworten-..