Hallo,
ich habe eine Lebensversicherung 1995 abgeschlossen.
im Vertrag wurde ein Rentenwahlrecht vereinbart.
Bei Fälligkeit der Versicherung kann anstelle einer Kapitalleistung eine monatliche Rente gewährt werden.
Von der Versicherung erhiehlt ich die Auskunft das ich über diesen Vertrag nur eine Kapitalauszahlung bekomme.
Um eine lebenslange Rente zu bekommen müsste ich eine neue Rentenversicherung abschließen.
Ist diese Aussage von der Versicherung richtig ?
Im Rentenwahlrecht wurde wurde über einen neuen Abschluss einer Rentenversicherung nichts vereinbart.
lg spitzbübchen