Hallo Forum!
Vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt etwas sagen.
Meine Mutter hatte eine kleine Lebensversicherung. Nach Ihrem Tod habe ich die Versicherung angeschrieben. Die Versicherung teilte mir mit: „Die Versicherung ist bereits erloschen.“ Telefonisch sagte man mir, dass die Versicherung vor 8 Jahren gekündigt wurde.
Meine Mutter hat eigentlich alle möglichen Unterlagen aufgehoben.
Zu dieser Versicherung sind aber nur der „Versicherungsschein“ und ein handschriftlicher Zettel – vermutlich von der Vertreterin - über eine Beitragsfreistellung zu finden. Schreiben von der Versicherung an meine Mutter zur Beitragsfreistellung oder Kündigung/Auszahlung fehlen.
Fordert die Versicherung bei Auszahlung nicht den Versicherungsschein zurück?
Kann ich von der Versicherung Belege über die Kündigung meiner Mutter (Unterschrift) und die Auszahlung (welches Bankkonto) verlangen?
Rolf