Hallo,
ich bin neu hier und finde im www keine Antwort auf meine Frage.
Nächstes Jahr wird meine Direktversicherung fällig.
Der Auszahlungsbetrag ist bei Pflichtversicherten beitragspflichtig in der Krankenkasse und Pflegeversicherung.
Wie sieht es aber aus, und das ist bei mir der Fall, wenn ich zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht selbst versichert bin, sondern bei meiner Frau in der Familienversicherung, da ich kein eigenes Einkommen habe und auch noch nicht in Rente bin.
Muss dann trotzdem vom Auszahlungsbetrag der Direktversicherung an die Krankenkasse abgeführt werden?
Direktversicherung - KV Beitragspflicht
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Hallo,
ein solcher Fall ist mir auch noch nicht begegnet. Obwohl er gar nicht so selten sein dürfte.
Ich kann mir als günstigste Lösung folgendes vorstellen: Zunächst passiert - wie auch bei der Auszahlung einer privaten LV -nichts. Da die Krankenkasse aber vom LV-Unternehmen informiert wird, wird sie Beiträge erheben, sobald wieder eine eigene Mitgliedschaft, z.B. als Rentner, beginnt. Die Beiträge sind aber nur zu zahlen, bis 10 Jahre ab Auszahlung abgelaufen sind.
Denkbar wäre aber auch: Der Auszahlungsbetrag wird - wie für die Beitragsberechnung - zur Umrechnung auf monatliche Bezüge durch 120 geteilt. Wenn dieser monatliche Betrag unter 425 EUR bleibt, passiert nichts. Bei Überschreiten dieser Grenze beendet die Kasse die beitragsfreie Familienversicherung. Da aber weiterhin keine Pflichtversicherung besteht, ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu zahlen, bis die Rente beginnt. Das wird vermutlich mehr sein, als der Beitrag auf die Direktversicherung allein ausmachen würde. Ab Rentenbeginn ist der Fall dann wieder klar.
Viel Glück
Barmer
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Danke für die Antwort, die mich verständlicherweise nicht zufriedenstellt.
Es gibt also keine Möglichkeit der Krankenkassenpflicht zu entgehen, außer man wechselt in eine private KV.
Aber das ist ein Kostenfaktor der nicht kalkulierbar ist.
Es sollen wohl Musterprozesse geführt werden, ich habe allerdings noch nichts positives gehört.
Die Unverschämtheit an der Sache ist, dass zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung auch alle Altverträge mit einbezogen wurden.
Ich fühle mich, wie viele andere bestimmt auch, betrogen. -
Hallo, die Musterprozesse sind alle für uns negativ ausgegangen. Da wird nichts mehr kommen. Du wirst ja vermutlich noch Glück haben, dass nur ein Teil der 10 Jahre zu zahlen ist.
Viel Glück
Barmer
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