Liebes Forum,
wir haben 2002 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Da diese in den Zeitraum fällt, in welchem massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verteilt wurden, habe ich diese (natürlich laienhaft) auch überprüft und bin nach einigen Recherchen zum Entschluss gekommen, dass ich einfach mal einen Widerspruch bei der Versicherung versuche will. Die Klausel scheint mir anfechtbar, da sie irgendwo in den Verbraucherinformationen auftaucht und kaum hervorgehoben ist. Auch der Wortlaut scheint nicht den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, einige Passagen sind sogar missverständlich. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Kurzum: Die Versicherung hat natürlich die Rückabwicklung abgelehnt und auf Gerichtsurteile verwiesen. Ich möchte aber, dass sich ein Experte diese Ablehnung ansieht um evtl. die Aussichten einer Klage einschätzen zu können.
An wen sollte ich mich wenden? Verbraucherzentrale? (Prüfung kostet 70 Euro) oder gleich an einen Fachanwalt?
Danke!