hallo Zusammen,
ich hab eine folgende frage an euch und hoffe das ihr mir helfen könnt...
Ich bin momentan mit meiner BU-Versicherung vor Gericht und wir sind gerade dabei einen Vergleich bzw. eine einmalige Abfindung auszuhandeln.
Muss dieser Vergleich versteuert werden ?? sprich wenn ich eine Einmalzahlung erhalte, kommt da dann das Finanzamt und will was von meiner Versicherungsprämie in Form von Einkommenssteuer ?
zählt dies nicht als Versicherungsleistung wie zum Beispiel bei einer Unfallversicherung wo wegen schaden die Person nicht mehr arbeiten kann und monatlich Geld bezieht ??
danke für euere Hilfe !
BU-Versicherung bietet vergleich vor Gericht
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Hallo,
Rentenleistungen aus einer BU-Rente sind als abgekürzte Leibrente mit den Ertragsanteil zu versteuern. Ausnahme hier, BU-Renten aus Basisrenten oder betrieblichen Altersvorsorgen.
Eine Einmalzahlung wird ganz normal in dem Jahr versteuert, in dem Sie anfällt. Wenn wir hier über eine mittlere 6-stellige Summe reden - die es bei einer vernünftigen Absicherung sein wird - sind wir hier im Bereich des Spitzensteuersatz bei der Grenzbesteuerung. Was sagt Ihr Anwalt dazu, der müsste das Thema doch kennen.
Grüße
CM -
meine Anwältin (keine Steueranwältin) kann und möchte dazu nix sagen weil sie nicht weis wie das gehandhabt wird!
ein Anruf beim Finanzamt hat mir auch nix gebracht. Der Sachbearbeiter meinte Versicherungsleistungen müssen nicht versteuert werden. Ein Steuerberater sagte das ich es als Einschränkung meiner Lebensqualität bekomme und deshalb nicht versteure. ein anderer Steuerberater sagte, das er es schon als Einbuße meines entgangenen Einkommen sieht...
ich wollte das schriftlich vom Finanzamt haben und war auch bereit dafür zu zahlen aber die Antwort richtet sich prozentual nach dem WERT der zu versteuernden Summe. Im internet hab ich ein Beispiel bei ca. 30.000 Euro gefunden. Hier hat das Finanzamt für eine verbindliche Aussage 460 EURO!!! verlangt... wieviel wird mich dann das bei einem 6- Stellagen Betrag bitte kosten -.-
Ein Buchhalter hat mir gesagt das eventuell die Fünftelregelung wie bei einer Abfindung hier greifen würde. Andere haben mir §16 EStG welche ich einmal im Leben anwenden darf empfohlen...
es ist zum verrückt werden wie unglaublich schwierig eine vernünftige Antwort dafür zu erhalten ist
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Fünftelreglelung ist korrekt, §34 EStG
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Hey !
Also ein Vergleich kann auf jeden Fall helfen. Ich habe auch einen Vergleich gemacht und bin dann dabei auch auf echt viele Seiten gestoßen.
Das letzte mal habe ich einen Vergleich für Lebensversicherungen Risikolebensversicherungen gemacht, habe mir eine abgeschlossen um null Komma nix :d
Demnach geht man einfach auf Nummer sicher, würde auch immer jedem einen Vergleich and Herz legen.Lg
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Hey !
Also ein Vergleich kann auf jeden Fall helfen. Ich habe auch einen Vergleich gemacht und bin dann dabei auch auf echt viele Seiten gestoßen.
Das letzte mal habe ich einen Vergleich für Lebensversicherungen Risikolebensversicherungen gemacht, habe mir eine abgeschlossen um null Komma nix :d
Demnach geht man einfach auf Nummer sicher, würde auch immer jedem einen Vergleich and Herz legen.Lg
Wenn es nicht so traurig wäre - was hier an (Minder)Intelligenz zum Vorschein kommt - könnte man ja sogar drüber lachen...
Hier hat jemand voll verstanden, um was es eigentlich gehtHerr, schmeiß Hirn vom Himmel!
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