Hallo zusammen.
Ich beginne im September meinen Dienst bei der Polizei als Anwärter.
Daher ist für mich eine Dienstunfähigkeitsversicherung von Interesse.
Meine Frage ist nun, welchen konkreten Nutzen hat die von wenigen Anbietern angebotene (Polizei-)Vollzugsklausel im Unterschied zur reinen echten Beamtenklausel?
Zum Hintergrund:
- Wenn ich während meiner drei Jahre als Auszubildender (Anwärter, Beamter auf Widerruf) bei der Polizei entlassen werde, weil ich mir den Zeigefinger der Schusshand abhacke, egal ob im Dienst oder außerhalb, bin ich nach der Definition der echten Beamtenklausen dienstunfähig und hätte somit einen Anspruch.
Da eine Versetzung vom Vollzugs - in den Innendienst oder eine andere Behörde nicht in Betracht kommt, ist doch die Voraussetzung der DU-Versicherung auch ohne Vollzugsklausel erfüllt, richtig?
- Wenn ich in den ersten drei Jahren nach Ausbildung (Beamter auf Probe) aufgrund einer dienstlichen Handlung DU bin, erhalte ich eine STAATLICHE RENTE.
- Wenn ich in den ersten drei Jahrenin nach Ausbildung (Beamter auf Probe) aufgrund einer außerdienstlichen Handlung DU bin, erhalte ich vom Staat gar nichts, würde doch aber eben DU und damit bezugsberechtigt für eine DU-Versicherung, oder?
- Wenn ich Beamter auf Lebenszeit bin, kann ich den Nutzen einer Vollzugsklausel erkennen, weil mein Dienstherr vorerst versuchen wird, mich aus dem Vollzugs- in den Innendienst zu stecken.
Also wo liegt nun der Nutzen einer Vollzugsklausel für Dienstunfähigkeit für Anwärter und Beamte auf Probe?
Ist es wirklich so, dass die Versicherungen auch bei Anwärtern und Beamten auf Probe, etwa bei einer geringen Verletzung, die dich NUR für den Polizeivollzugsdienst ungeeignet macht (etwa Zeigefinger ab) sagen: "Jaaaa Moment mal, du bist nicht DIENSTunfähig, egal, ob du deswegen von deinem Dienstherren entlassen wurdest! Du bist nur nicht POLIZEIdienstfähig, aber weil du THEORETISCH ja immernoch Beamter in der Kfz-Zulassungsstelle werden könntest, zahlen wir gar nix, ätschibätsch!"?