hallöle miteinander,
ich beziehe derzeit alg II und plane mich selbstständig zu machen.. die selbstsändigkeit geht richtung esoterische lebensberatung.. wenns klappt, sponsort das jobcenter die selbstständigkeit für eine gewisse zeit, da nicht zu erwarten ist, daß die tätigkeit gleich üppige gewinne abwirft, sondern sich soetwas nach und nach aufbaut.. nun meine fragen:
1. könnte ich als selbstständiger in besagtem bereich (esoterische lebensberatung) eine bu-ersicherung abschließen oder nehmen versicherungen keine menschen aus diesem berufsfeld?
2. es gibt ja die bereicherungsklausel, wonach die summe, die im ernstfall gezahlt wird nicht die einahmen vorher überschreiten darf.. gelten die zuflüsse, die das jobcenter gewährt auch als einkünfte? falls ja: wenn dann später die einkünfte so hoch sind, daß man aus alg II raus ist: kann man dann die versicherungssumme bzw. den -betrag nachträglich erhöhen?
3. was gilt als einnahme bei der bereicherungsklausel: der gewinn oder der umsatz?
4. zu guter letzt: stimmt es, daß im ernstfall die versicherungen nicht zahlen und durchschnittlich ca. 10 jahre klagezeit zwischen ernstfall und zahlung stehen?
thx