Hallo, ich habe vor ein paar Tagen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Da ich mir seit einiger Zeit vorgenommen habe eine Psychotherapie zu machen, ich aber bisher zu keiner Beratung (weder bei meinem Hausarzt, noch bei einem Therapeuten) war, ist mein "Vorhaben" noch nicht bei meiner Krankenkasse registriert. Nun stellt sich mir die Fragen, ob mir im Falle einer Berufsunfähigkeit der Versicherungsschutz aberkannt werden kann, da durch die geringe Zeitspanne zwischen Abschluss der Versicherung und Therapie, seitens der Versicherung, von vorsätzlichem Verschweigen ausgegangen werden könnte. Ist meine Angst berechtigt oder spielt eine Therapie nach Abschluss einer Police keine Rolle mehr?
Vielen Dank im Voraus