Hallo,
ich bin neu hier. Ich bin seit ca. einem Jahr AU wegen Burnout etc., z.Zt. Angestelltenverhältnis. Da ich früher längere Zeit freiberuflich gearbeitet habe, habe ich aus dieser Zeit noch eine private BU, die laut Versicherungsbedingungen ab 6 Monate AU zahlen, rückwirkend ab dem ersten Tag der AU und solange die AU besteht.
Als absehbar war, dass ich länger als diese 6 Monate AU bin (ua geplanter Klinikaufenthalt), habe ich im Sommer 2014 Leistungen bei der BU beantragt. Parallel hat die BU ausführliche Infos/Berichte von meinen Ärzten/Therapeuten und auch von der Klinik angefordert und auch erhalten.
Daraufhin nahm ein Dienstleister der BU ("Außenregulierung") mit mir Kontakt auf, um "offene Fragen zu meiner beruflichen Situation" zu klären. Die wollten mich ua in der Klinik
besuchen, was ich abgelehnt hatte und auch von meiner Ärztin in der Klinik strikt abgelehnt wurde (nach langem Hin und Her wurde meiner Frage, ob das als mangelnde Mitwirkung gewertet wird vom Dienstleister verneint, weil das in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt wird), die "berufliche Situation" war mE zu diesem Zeitpunkt ganz klar (nicht arbeitsfähig, Rückkehr an den Arbeitsplatz zum derzeitigen Zeitpunkt ausgeschlossen). Die Versicherung kündigte an, dass sie ein Gutachten beauftragen werden.
Monate vergehen, nichts passiert, keine Post - weder von der BU noch von einem Gutachter.
Ich habe dann im Dez. 2014 bei der BU angerufen, um sicher zu gehen, dass keine Briefe verloren gegangen sind. Alles im grünen Bereich, es gab wohl einen Fehler in der Verwaltung, ich werde dann demnächst vom Gutachter hören, hieß es.
Im gleichen Telefonat und danach auch schriftlich habe ich der BU mitgeteilt, dass ich ab Mitte Jan. 2015 mit der Wiedereingliederung beginne, die voraussichtlich im März 2015
abgeschlossen sein wird. Kopie des Antrags auf Wiedereingliederung liegt der BU vor, Erhalt wurde per Brief bestätigt.
Jetzt habe ich diese Woche Post vom Gutachter bekommen, mit einem Gutachten-Termin im April 2015. Also zu einem Zeitpunkt wo ich aller Voraussicht nach wieder gesund geschrieben sein werde. Habe mit dem Gutachten-Institut telefoniert.
Auftrag für das Gutachten lautet: "neurologisch-psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit". Das ist in meinen Augen wenig zielführend, weil ich bis dahin hoffentlich wieder regulär einsatzfähig sein werde, dh zu diesem Zeitpunkt kann keine mind. 50% Berufsunfähigkeit festgestellt werden, höchstens noch kleinere Einschränkungen. Auch die Dame bei der Terminvergabe war angesichts dieser Konstellation sehr verwundert, hat mich an die BU zurückverwiesen zwecks Klärung.
Aussage der BU: Wir wollen an dem Gutachten festhalten.
Meine Frage: Welchen Zweck soll dieses Gutachten noch haben? Kann ein Gutachten, dass meine Arbeits/Erwerbsfähigkeit im April 2015 feststellt mir im Nachhinein in Hinblick auf meine AU-Zeiten schaden? Alle AU-Zeiten sind inkl. Diagnose ärztlich festgestellt und dokumentiert. Könnte die BU dieses Gutachten dazu benutzen, die Feststellungen und
Diagnosen meiner Ärzte noch nachträglich in Zweifel zu ziehen? Das müsste meiner Meinung nach ja in dem Zeitraum passieren, wo ich tatsähclich AU bin und nicht im Nachhinein bzw. rückwirkende.
Könnte die BU außerdem das Gutachten als "Absicherung" nutzen, zB für zukünftige Leistungsfälle, um mir da in irgendeiner Form einen Strick zu drehen oder Leistungen einzuschränken, wenn ja wie?
Oder ist das die übliche Zermürbungstaktik, weil die auf Zeit spielen und hoffen, dass die Versicherten irgendwann aufgeben?
Oder gehen die davon aus, dass ich die Wiedereingliederung abbreche, aus welchen Gründen auch immer, und wollen daher am Gutachten festhalten?
Bin verunsichert und ein wenig ratlos und würde mich über Eure Erfahrungen/Einschätzungen sehr freuen.
Herzliche Grüße,
zitronella