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Wohnort: Kassel
Beruf: Betriebswirt/IHK zugelassender Makler für Versicherungen, Finanzanlagen und Darlehnsvermittlung mit Grundbuch oder/und ohne Grundbuch
Ich empfehle mal den Status des Vermittlers zu überprüfen!
Hier die Daten anfragen:"Vermittlerregister.info"; dann unter Recherche, den Namen und die Prüfziffer eingeben. Dann erscheint seine Zulassungsnummer und die zuständige IHK.
Aus ihren Datenflut entnehme ich das Sie bisher und Zukünftig nicht BU, sondern eher EU versichert sind! 51 € bei 1150 € Rente?
Schade das es nicht bei der Nürnberger geklappt hat! Die hätte schon bei einer dauerhaften Absenkung des Einkommens von 20 % eine Leistung der BU ausgelöst!
Nicht nur auf den Namen schauen, sondern in den AGB's, denn der Übergang zwischen BU und EU ist schleichend!
Das hängt von den Bedingungen ab,
- ob eine Abstrakte oder konkrete Verweisung gibt,
- ob es eine Klausel wegen Pflicht der Arbeitsplatzumgestaltung gibt,
- ob es eine nur zeitweilige Leistung oder bis zum Rentenbeginn geleistet wird,
- ob es eine Summen oder Schadensversicherung ist
....
Leider haben sich die beiden ersten absolut stümperhaft verhalten!
Allein die Aussage:" Aber auch da schlechtes Gefühl, er hat gesagt sowas wie anonyme Risikovoranfragen gibt es nicht mehr..!" Dies stimmt zum Teil:"Für alle 150.000 gebundene Vermittler, stimmt dies!
Für die 46.000 Makler in ganz Deutschland eben nicht!"
Wie man einen Makler einfach erkennt? Eine einfache Frage, dafür? Fragen sie ihnen:"An welchen Pool er angeschlossen ist! Antwortet er "FondsFinanz,....!" so ist er einer der 42.000 Makler die über diesen Pool angebunden ist!
Aber eigentlich müsste HDI über eine Ausschließlichkeit vertrieben werden! Auch wenn diese bei den Poolfachtagen dabei sind!
Ich kann als aktiver Makler nur sagen:"Das eine BU Versicherung, hochkomplex und je höher die BU Leistung ist sich eher über Wochen hinziehen kann! Und ein Arztbesuch eher zwingend wird!
Wer eine BU in wenigen Stunden abschließt, braucht sich nicht im Schadensfall über die jahrelange gerichtliche Nacharbeit wundern!
Noch fragen?Bruno1968
Ich empfehle mal den Status des Vermittlers zu überprüfen!
Aus ihren Datenflut entnehme ich das Sie bisher und Zukünftig nicht BU, sondern eher EU versichert sind! 51 € bei 1150 € Rente?
Schade das es nicht bei der Nürnberger geklappt hat! Die hätte schon bei einer dauerhaften Absenkung des Einkommens von 20 % eine Leistung der BU ausgelöst!
Nicht nur auf den Namen schauen, sondern in den AGB's, denn der Übergang zwischen BU und EU ist schleichend!
Das hängt von den Bedingungen ab,
- ob eine Abstrakte oder konkrete Verweisung gibt,
- ob es eine Klausel wegen Pflicht der Arbeitsplatzumgestaltung gibt,
- ob es eine nur zeitweilige Leistung oder bis zum Rentenbeginn geleistet wird,
- ob es eine Summen oder Schadensversicherung ist
Leider haben sich die beiden ersten absolut stümperhaft verhalten!
Allein die Aussage:" Aber auch da schlechtes Gefühl, er hat gesagt sowas wie anonyme Risikovoranfragen gibt es nicht mehr..!" Dies stimmt zum Teil:"Für alle 150.000 gebundene Vermittler, stimmt dies!
Für die 46.000 Makler in ganz Deutschland eben nicht!"
Wie man einen Makler einfach erkennt? Eine einfache Frage, dafür? Fragen sie ihnen:"An welchen Pool er angeschlossen ist! Antwortet er "FondsFinanz,....!" so ist er einer der 42.000 Makler die über diesen Pool angebunden ist!
Aber eigentlich müsste HDI über eine Ausschließlichkeit vertrieben werden! Auch wenn diese bei den Poolfachtagen dabei sind!
Ich kann als aktiver Makler nur sagen:"Das eine BU Versicherung, hochkomplex und je höher die BU Leistung ist sich eher über Wochen hinziehen kann! Und ein Arztbesuch eher zwingend wird!
Wer eine BU in wenigen Stunden abschließt, braucht sich nicht im Schadensfall über die jahrelange gerichtliche Nacharbeit wundern!
Noch fragen?Bruno1968
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Beruf: Betriebswirt/IHK zugelassender Makler für Versicherungen, Finanzanlagen und Darlehnsvermittlung mit Grundbuch oder/und ohne Grundbuch
Und wenn man diese beiden Maßstäbe an der zu erteilenden Erstinformation gegenüber Kunden anlegt! So dürfte jeden Anwalt mit etwas Ahnung, eine böse Vorstellung von den massenhaften erteilten Falschauskünfte gegenüber den Kunden ahnen.
Zitat
Durch Urteil vom 16.04.2015, Az.: C 388/13hat der EuGH entschieden, dass auch die im Einzelfall erteilte falsche Auskunft gegenüber einem Verbraucher als irreführende Auskunft und damit als wettbewerbswidrig zu qualifizieren sei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fairsichert« (4. Dezember 2019, 21:42)
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