Hallo zusammen,
ich möchte meine BU aus dem Einsteigertarif heraus verlängern und erhöhen. Im entsprechenden Antragsformular soll ich bestätigen, "dass die gesamte Jahresrente einschließlich Erhöhung und einschließlich anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften 60 % des derzeitigen regelmäßigen Bruttojahresarbeitseinkommens der versicherten Person nicht übersteigt".
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und daher durch meinen Arbeitgeber bei einer Versorgungskasse zusatzversichert. Nach 60 Monaten Wartezeit besteht dort grds. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Meine Wartezeit habe ich noch nicht erfüllt, allerdings gilt die Wartezeit auch dann als erfüllt, wenn der Versicherungsfall auf Grund eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen
Unfallversicherung eingetreten ist.
Muss dieser Anspruch bei der Berechnung der oben genannten 60%-Grenze berücksichtigt werden? Oder fällt das nicht unter den Begriff der Berufsunfähigkeitsanwartschaften? (und wie ist das mit der "normalen" Erwerbsminderungsrente?)
Vielen Dank im Voraus!