Guten Tag,
es geht um meine Partnerin, die sich von einem findigen Versicherungsvertreter damalig zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen andrehen lassen hat. Sie möchte diese nun kündigen und wechseln, da die Beiträge zu hoch sind und der Nutzen bei anderen Versicherern besser ist.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder müsste man diese bis 2061 weiter zahlen so wie es im Vertrag als Beitragsziel festgehalten ist?
Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen kündigen Gebühren zu hoch, ist das möglich trotz Beitragsziel bis 2061?
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Hallo !
Eine kleine Anmerkung vorab: zum "andrehen" gehören immer zwei Beteiligte.
Vielleicht hatte die damalige Konstellation ja einen Sinn?
Eine bestehende BU-Versicherung zu kündigen, sollte wohlüberlegt sein und dieser Schritt erfordert
einiges an Vorarbeit, die in jedem Fall von einem versierten Vermittler und keinesfalls
im Alleingang übernommen werden sollte.Grundsätzlich gesehen ist die Aufgabe einer bestehenden BU-Versicherung zugunsten
einer neuen vermeintlich "besseren" nur in den aller-seltensten Fällen sinnvoll.
Folgende Fragen gilt es zu beachten:
Warum soll gewechselt werden?
"Hohe Beiträge" sind natürlich eine relative Aussage ...
Welche Möglichkeiten der Änderung in den bestehenden Verträgen gibt es ?
Wo genau soll der Nutzen einer neuen Absicherung liegen?
Wo bzw. bei wem haben Sie sich darüber informiert?
Wie steht es um die Gesundheitshistorie Ihrer Partnerin?
Wurden schon Unterlagen/Krankenakten seitens der behandelnden Ärzte bzw. der
kassenärztlichen Vereinigung angefordert, um eine lückenlose Aufarbeitung von Beschwerden und
Behandlungen der letzten 5 Jahre (ambulant) bzw 10 Jahre (stationär) zu gewährleisten?
Für eine evtl. neue Absicherung ist dieses Vorgehen dringend anzuraten.Vermeiden Sie in jedem Fall ein worst-case-scenario :
Kündigung der bestehenden Absicherungen bevor eine neue Absicherung unter Dach und Fach ist.Lassen Sie sich bitte vorher unabhängig beraten, und damit meine ich keine Vergleichsportale.
Um Ihre Frage zu beantworten: Die Verträge müssen nicht bis 2061 gezahlt werden, sondern sind
mit der jeweiligen Kündigungsfrist kündbar.
Diese finden Sie in den jeweiligen AVB`s (Bedingungen).
Beste Grüße
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