Hallo!
Ich habe eine Frage zu einer seit 2016 abgelaufenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lief innerhalb einer noch bestehenden Lebensversicherung 22 Jahre lang. Nachdem mein Mann bis zum Ablauf der BU keinen Anspruch stellte, endete sie. Im Vertrag steht , dass bei Vorliegen der Voraussetzungen bis längstens 10/2021 Leistungen bezahlt würden. Die gezahlten Anteile der BU wanderten in die Lebensversicherung. Nun wurde bei meinem Mann 2016 nach § 27 BeamtStG die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit als vorliegend anerkannt. Er geht noch 30 Stunden arbeiten. Die Voraussetzungen der BU könnten vorliegen. Ich denke mir allerdings, dass sich der ganze Wirbel mit der Versicherung vermutlich nicht auszahlt . Die eingepflegten Beträge der nicht benötigten BU würden vermutlich wieder heraus gerechnet. Die Lebensversicherung läuft sowieso nur noch bis 2023. Dann würde er vermutlich nicht die volle vereinbarte Rente von ca. 530 eur/monatlich bekommen , da er ja noch überhälftig arbeitet. Rentiert sich der Aufwand? Manchmal hat man eine Versicherung und weiss doch nicht , ob man sich damit einen Gefallen tut. Kann mir jemand einen Rat geben? Mit Gruss
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