Guten Tag zusammen,
ich möchte mich im Voraus schon einmal ganz herzlich für jegliche hilfreichen Hinweise bedanken.
Nun zu meinem Problem:
Ich bin Ende zwanzig und habe vor etwas mehr als 5 Jahren (noch als Studentin) eine BU abgeschlossen. Es handelt sich um einen Vertrag mit Option zur Verlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfragen beantwortete ich nach besten Wissen direkt im Büro des Vermittlers. Fand das damals auch nicht problematisch, da ich außer zu Impfungen u Vorsorgeuntersuchungen glücklicherweise selten beim Arzt war.
Gefragt wurde nach Krankheiten, Störungen u Beschwerden der letzten 5 Jahre.
Meinen Heuschnupfen gab ich an, obwohl bisher keine Arztbesuche erforderlich waren, da er bei einer Frage als Beispiel aufgeführt war. Alle anderen Fragen beantwortete ich mit Nein.
Leider habe ich 2 Beschwerden vergessen:
Regelschmerzen jeweils am ersten Tag der Regel, die sich aber mit Ibuprofen 200mg (max. 400mg) gut in den Griff bekommen lassen und auch nicht jeden Monat auftreten. Am Anfang des 5-Jahreszeitraums hatte ich diesbzgl. noch ein (Privat?)Rezept vom Gynäkologen für ein Schmerzmittel bekommen.
Ca.3 Jahre vor Vertragsschluss wurden bei einem regulären Hautscreening Warzen unterm Fuß festgestellt. Diese wurden anschließend mit einer Lösung behandelt u ausgeschält (=2 weitere Arzttermine). Sie sind problemlos ausgeheilt und nicht
wiedergekommen.
Aufgefallen ist mir dieses Versäumnis erst als ich mich dieses Jahr beim Ausmisten alte Kalender durchgegangen bin u die Eintragungen für die angesprochenen Arzttermine fand. Da ich mich erst einige Tage zuvor mit der Verlängerungsoption der BU befasst hatte, hatte ich die Vertragsdaten noch gut im Kopf.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Melde ich die beiden Beschwerden nach?
Habe allerdings die Befürchtung, dass mir die Versicherung aus der Ehrlichkeit einen Strick drehen u den Vertrag wg arglistiger Täuschung anfechten würde mit dem Argument, den harmlosen Heuschnupfen haben Sie doch auch angegeben, dann muss Ihnen die Gefahrerheblichkeit der Warzen u der Regelschmerzen doch auch bewusst gewesen sein.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die Reaktion des Versicherers vorher (anonym) auszuloten?
Tue ich nichts und hoffe darauf, dass ich in den nächsten 5 Jahren nicht berufsunfähig werde, weil danach die 10-Jahrefrist für die Anfechtung abgelaufen ist?
Ist es richtig, dass die Ausübung der Verlängerungsoption, auch wenn dabei ein neuer Vertrag zu den geltenden Versicherungsbestimmungen abgeschlossen wird, keinen Einfluss auf den Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist hat, da ja keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt? Sprich der Abschluss des neuen Vertrages führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist?
Schließe ich mit Hilfe eines Versicherungsmaklers einen weiteren BU-Vertrag ab, melde dann bei meiner jetzigen Versicherung nach? Ist die Nachmeldung erfolgreich könnte ich die neue Versicherung wieder kündigen. Ficht die alte Versicherung den Vertrag an, hätte ich weiterhin eine Absicherung durch den neuen Vertrag
Könnte es für den Abschluss eines neuen BU-Vertrages problematisch sein, dass ich in der Zwischenzeit aufgrund des Todes eines Elternteils für 2 Wochen mit der Diagnose Anpassungsstörung krankgeschrieben war? Habe gelesen, dass die
Versicherer bei psychischen Erkrankungen sehr vorsichtig sind. Oder wäre mit einer entsprechenden Erklärung durch den Arzt, dass die Krankschreibung aufgrund einer normalen Trauerreaktion u des Drucks einer anspruchsvollen Ausbildungsphase erfolgte, mit einer Normalannahme zu rechnen?
Danke