Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich habe 1993 eine LV mit einer BuZ Versicherung abgeschlossen. Seit 2012 bin ich erwerbsunfähig und habe auch meinen Anspruch an diese Versicherung gestellt. Daraufhin hat die Versicherung eine Leistung in Höhe von 50 % anerkannt. Den zu erstattenden Betrag hat die Versicherung daraufhin von der monatlichen Beitragszahlung abgezogen. Im Juli 2016 habe ich die Haupversicherung, die LV gekündigt. Da ich seit 2012 mit meinem Sohn von meinem damaligen Mann getrennt lebe, lag mir mein Versicherungsschein nicht vor, da er bei bzw. nach der Trennung nicht auffindbar war. Für die Kündigung gegenüber der Versicherung war das jedenfalls kein Problem. Jetzt sind mir sämtliche Unterlagen endlich herausgegeben worden. Bei Durchsicht ist mir aufgefallen, dass in den Versicherungsbedingungen steht, dass die durch die Versicherung anerkannte Zahlung auf Berufsunfähigkeitsrente trotz Kündigung der Haupversicherung, bis zum Ablauf der BUZ 2021 eigentlich weiter gezahlt werden müssen. Die Versicherung hat weder gezahlt, noch mich darüber in Kenntnis gesetzt. Was, insbesondere bzgl. einer eventuellen Verjährung kann ich jetzt tun und deute ich das so richtig.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Larissa